Dies ist eine Diskussion zu Nachträgliche Festlegung von Zinsen bei Kündigung eines Darlehensvertrag innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Nachträgliche Festlegung von Zinsen bei Kündigung eines Darlehensvertrag Aus rechtlichem Interesse, bitte um eine Diskussion zu folgendem fiktiven Sachverhalt: Privatperson A leiht Privatperson B, der in familärem Verhältnis zu A steht, einen höheren Geldbetrag. Beide unterschreiben einen handschriftlichen Vertrag von folgendem, ungefähren Wortlaut: Von unserem Ersparten leihen wir B einen Betrag X. Zinsen braucht er nicht zu zahlen. Eine Rückzahlung nach seinem Ermessen wäre mir lieb. Aufgrund finanziell schwieriger Lage gelingt es B nicht eine Rückzahlung vorzunehmen. 2 1/2 Jahre später gerät A in eine finanzielle Notlage und fordert B auf, der nachwievor keine Rückzahlung vorgenommen hat, den Betrag zurückzuzahlen. Daraufhin macht Person B, Person A ein Rückzahlungsangebot mittels Ratenzahlung, womit A jedoch nicht einverstanden ist, da er eine höhere Rate verlangt. A setzt B danach eine Frist zur Rückzahlung des Betrages mittels seiner (höheren) festgelegten Rate, die vorher nicht vertraglich festgeschrieben wurde. B lässt diese Frist verstreichen und erhält von A kurze Zeit später einen Brief, mit folgendem ungefähren Wortlaut: Hiermit kündige ich das Darlehen von Tag X per sofort. Ab heute sind bankübliche Darlehenszinsen zu zahlen. Meine Fragen: Ist es rechtlich gesehen für A möglich im Nachhinein Darlehenszinsen zu verlangen, obwohl vorher ausdrücklich vertraglich vereinbart war, daß für diesen Darlehensvertrag keine Zinsen vorgesehen sind? Auch steht im Vertrag geschrieben: eine Rückzahlung nach seinem (B´s) Ermessen. Was ist mit dieser Aussage rechtlich anzufangen, da von A keine genauen Rückzahlungsmodalitäten und Fristen festgelegt wurden. Welche Rechte hat B in diesem Fall? So ist es ja praktisch möglich einen Darlehensvertrag zu günstigen Konditionen anzubieten, diesen im Nachhinein einfach zu kündigen und so horrende Zinseinnahmen zu machen. Wie sieht es mit Fristwahrungen aus? Was sagt das BGB dazu? Über zahlreiche antworten würde ich mich freuen. Wäre gut, wenn Ihr Eure Antworten anhand Artikeln aus dem BGB begründen könntet. |
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| AW: Nachträgliche Festlegung von Zinsen bei Kündigung eines Darlehensvertrag Danke erstmal für die Antwort Also habe ich das richtig verstanden? Person A kann den Darlehensvertrag kündigen, jedoch nur innerhalb einer Frist von 3 Monaten? Wenn er den Vertrag dann fristgerecht kündigt, liegt die Fälligkeit des Darlehens vor und Person B ist zur Rückzahlung verpflichtet? Muß Person B den fälligen Betrag dann in einer Summe zurückzahlen, oder ist eine Ratenzahlung bei Fristwahrung zulässig, ohne das Verzug besteht und somit Verzugszinsen eingefordert werden können? Zitat:
Zitat:
Dies geht nicht, weil im Vertrag zwischen A und B vorher keine Zinsen geschuldet waren? Also ist eine nachträgliche Zinserhebung bei Kündigung des Vertrages laut BGB nicht zulässig? |
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| AW: Nachträgliche Festlegung von Zinsen bei Kündigung eines Darlehensvertrag Noch eine Frage an dieser Stelle: § 488 Absatz 3 BGB sagt: Ist für die Rückerstattung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit davon ab, dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sind Zinsen nicht geschuldet, so ist der Darlehensnehmer auch ohne Kündigung zur Rückerstattung berechtigt. Da ja für B Zinsen nicht geschuldet sind, ist er ja auch ohne Kündigung berechtigt, die Summe zurückzuerstatten. Folge: Es benötigt keine Kündigung. Folge: Ohne Kündigung keine Fälligkeit. Folge: Unwirksame Kündigung? Kann ich das für B so sehen, oder habe ich diesen Absatz falsch verstanden? Was heisst vorallem der letzte Satz? Zitat:
Zitat:
Vielen Dank für die nette Beantwortung. |
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| AW: Nachträgliche Festlegung von Zinsen bei Kündigung eines Darlehensvertrag Zinsen und Verzugszinsen verjähren auch regelmäßig. Ab wann ? Gilt diese Regelung auch für Zinsen aus Forderungen von staatlichen Institutionen, z.B. Sozialabgaben ? |
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