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Nachträgliche Festlegung von Zinsen bei Kündigung eines Darlehensvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Nachträgliche Festlegung von Zinsen bei Kündigung eines Darlehensvertrag innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 19.03.2007, 20:26
Boardneuling
 
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Nachträgliche Festlegung von Zinsen bei Kündigung eines Darlehensvertrag

Hallo an alle Forenteilnehmer,

Aus rechtlichem Interesse, bitte um eine Diskussion zu folgendem fiktiven Sachverhalt:

Privatperson A leiht Privatperson B, der in familärem Verhältnis zu A steht, einen höheren Geldbetrag. Beide unterschreiben einen handschriftlichen Vertrag von folgendem, ungefähren Wortlaut:

Von unserem Ersparten leihen wir B einen Betrag X. Zinsen braucht er nicht zu zahlen. Eine Rückzahlung nach seinem Ermessen wäre mir lieb.


Aufgrund finanziell schwieriger Lage gelingt es B nicht eine Rückzahlung vorzunehmen.
2 1/2 Jahre später gerät A in eine finanzielle Notlage und fordert B auf, der nachwievor keine Rückzahlung vorgenommen hat, den Betrag zurückzuzahlen.
Daraufhin macht Person B, Person A ein Rückzahlungsangebot mittels Ratenzahlung, womit A jedoch nicht einverstanden ist, da er eine höhere Rate verlangt. A setzt B danach eine Frist zur Rückzahlung des Betrages mittels seiner (höheren) festgelegten Rate, die vorher nicht vertraglich festgeschrieben wurde. B lässt diese Frist verstreichen und erhält von A kurze Zeit später einen Brief, mit folgendem ungefähren Wortlaut:

Hiermit kündige ich das Darlehen von Tag X per sofort. Ab heute sind bankübliche Darlehenszinsen zu zahlen.

Meine Fragen: Ist es rechtlich gesehen für A möglich im Nachhinein Darlehenszinsen zu verlangen, obwohl vorher ausdrücklich vertraglich vereinbart war, daß für diesen Darlehensvertrag keine Zinsen vorgesehen sind? Auch steht im Vertrag geschrieben: eine Rückzahlung nach seinem (B´s) Ermessen.
Was ist mit dieser Aussage rechtlich anzufangen, da von A keine genauen Rückzahlungsmodalitäten und Fristen festgelegt wurden. Welche Rechte hat B in diesem Fall? So ist es ja praktisch möglich einen Darlehensvertrag zu günstigen Konditionen anzubieten, diesen im Nachhinein einfach zu kündigen und so horrende Zinseinnahmen zu machen. Wie sieht es mit Fristwahrungen aus? Was sagt das BGB dazu?

Über zahlreiche antworten würde ich mich freuen. Wäre gut, wenn Ihr Eure Antworten anhand Artikeln aus dem BGB begründen könntet.
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Alt 19.03.2007, 21:50
Boardneuling
 
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AW: Nachträgliche Festlegung von Zinsen bei Kündigung eines Darlehensvertrag

Danke erstmal für die Antwort

Also habe ich das richtig verstanden?
Person A kann den Darlehensvertrag kündigen, jedoch nur innerhalb einer Frist von 3 Monaten? Wenn er den Vertrag dann fristgerecht kündigt, liegt die Fälligkeit des Darlehens vor und Person B ist zur Rückzahlung verpflichtet? Muß Person B den fälligen Betrag dann in einer Summe zurückzahlen, oder ist eine Ratenzahlung bei Fristwahrung zulässig, ohne das Verzug besteht und somit Verzugszinsen eingefordert werden können?

Zitat:
Zinsen müssen "vereinbart" bzw. "geschuldet" sein, vgl. § 488 BGB. Wenn man sich darüber - sogar schriftlich - geeinigt hat, dass Zinsen nicht zu zahlen sind, so waren keine Zinsen vereinbart bzw. geschuldet.
Zitat:
Eine einseitige Erklärung des Darlehensgebers ändert daran nichts. Erforderlich ist stets die Einigung mit dem anderen Vertragspartner.
Person A kann also nicht sagen: Hör mal B, ab heute zahlst Du mir aber Zinsen, weil ich den Vertrag gekündigt habe?
Dies geht nicht, weil im Vertrag zwischen A und B vorher keine Zinsen geschuldet waren? Also ist eine nachträgliche Zinserhebung bei Kündigung des Vertrages laut BGB nicht zulässig?
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  #3 (permalink)  
Alt 20.03.2007, 09:14
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AW: Nachträgliche Festlegung von Zinsen bei Kündigung eines Darlehensvertrag

Noch eine Frage an dieser Stelle:

§ 488 Absatz 3 BGB sagt: Ist für die Rückerstattung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit davon ab, dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sind Zinsen nicht geschuldet, so ist der Darlehensnehmer auch ohne Kündigung zur Rückerstattung berechtigt.

Da ja für B Zinsen nicht geschuldet sind, ist er ja auch ohne Kündigung berechtigt, die Summe zurückzuerstatten. Folge: Es benötigt keine Kündigung. Folge: Ohne Kündigung keine Fälligkeit. Folge: Unwirksame Kündigung?

Kann ich das für B so sehen, oder habe ich diesen Absatz falsch verstanden? Was heisst vorallem der letzte Satz?

Zitat:
Zinsen sind erst ab Verzugseintritt fällig
Wann liegt Verzug vor? Wenn A den Vertrag fristgerecht gekündigt hat? Ab dem Zeitpunkt der wirksamen Kündigung? Dh. ab diesem Zeitpunkt sind für B Verzugszinsen zu zahlen? Ist B auch in Verzug, wenn er ab dem Zeitpunkt der wirksamen Kündigung die Tilgung als Ratenzahlung vornimmt? B erbringt ja dann eine Leistung.


Zitat:
Möglicherweise lässt sich auch aus der Erklärung: "Rückzahlung nach Ermessen" für den Darlehensnehmer Honig saugen.
Können Sie mir sagen wie man hieraus für B Honig saugen kann? Oder können Sie sich kundig machen, was der Satz "Rückzahlung nach eigenem Ermessen" rechtlich für B bedeutet?

Vielen Dank für die nette Beantwortung.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.03.2007, 10:40
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AW: Nachträgliche Festlegung von Zinsen bei Kündigung eines Darlehensvertrag

Zinsen und Verzugszinsen verjähren auch regelmäßig. Ab wann ?
Gilt diese Regelung auch für Zinsen aus Forderungen von staatlichen Institutionen, z.B. Sozialabgaben ?
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