Dies ist eine Diskussion zu Nachnamen verändern bzw. vereinfachen innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Nachnamen verändern bzw. vereinfachen ich hoffe, dass ich hier eine Antwort finde und im richtigem Forum bin. Wenn ich im falschen Forum bin, dann bitte kurz bescheid sagen. Folgender fiktiver Fall: Nehmen wir man an, jemand hat einen langen ausländischen Namen der wirklich schwierig auszusprechen ist und Kunden nicht wissen, wie man ihn aussspricht, auch wenn sie es ablesen. Nun meine Frage. Gibt es die Möglichkeit den Namen zu vereinfachen, indem man es abkürzt o.ä.? Wichtig wäre, dass der Name im Personalausweis verändert wird und leicht auszusprechen ist. Über den Weg des Künstlernamens bin ich informiert. Aber dies kommt nicht in Frage, da es zu Zeitaufwendig ist und ich kein Künstler bin. Würde mich über eine Hilfe wirklich freuen. Habe mich auch schon telefonisch beim Anwalt informiert, jedoch ohne Erfolg :-(. Vielen Dank. Gruß Tancok |
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| AW: Nachnamen verändern bzw. vereinfachen Hallo, Neues ist mir seit den letzten Threads da wenig eingefallen. An sich hat jemand Ansrpruch auf eine Schreibweie seines Namens, die anhand der Buchstaben lesbar ist. Vielleicht könnte man die Transkription aus der Originalsprache hier noch einmal prüfen und ändern. Behördlich wäre das aber keine schnelle oder einfache Lösung. Noch eingefallen ist mir, dass in vielen Ländern an den "eigentlichen" Nachnamen gern angehängt wird "Sohn des Vatersnamens" oder "aus Ortsname". Vielleicht könnte man das in Klammern setzen, um zu kennzeichnen, dass es ein erweiterter Teil des Nachnamens ist. Im Ausweis - schwierig. Nach wie vor halte ich einen "vorgeschobenen Kurznamen" (aus Vor- und Nachname bestehend) für praktikabel, den man auf Visitenkarten nutzt und auch anderen Geschäftspapieren, jeweils mit dem vollen Namen in Klammern. Der echte Name steht dann jeweils dort und der "falsche" ist keine Täuschung. Vielleicht weiß die Botschaft Ihres Heimatlandes in Deutschland Rat? Oder eines verwandten Sprachkreises? Das Problem scheint zwar ungewöhnlich, aber ich vermute, dass es nicht einzigartig ist. Und es Lösungen gibt. OT: Es muss doch nicht immer alles einfach sein. Ich empfinde Fremdes oft als bereichernd und interessant. Dann muss man eben nachfragen, wie man es spricht oder sich im Sprachgebrauch eine Kurzform zulegen.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Nachnamen verändern bzw. vereinfachen genau das ist ein wichtiger grund im sinne des namensänderungsgesetzes. und in so einem fall ist das problemlos möglich den namen ändern zu lassen. (nr. 36 NamÄndVwV = Namensänderungsverwaltungsvorschrift) |
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| AW: Nachnamen verändern bzw. vereinfachen Zitat:
![]() Durchaus einer der verständlichen Sätze der NamÄndVwV. Wie geht man vor? Aufs Einwohnermeldeamt gehen und gemäß Nr. 36 eine Namensänderung beantragen? Mit der Begründung, dass im privaten Umgang und im Geschäftsverkehr Probleme mit der Schreibweise, Lesbarkeit und Aussprache vorlägen? Hört sich einfach an...ist es so?
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Nachnamen verändern bzw. vereinfachen Hallo und vielen Dank für die sehr guten Tipps. Ich habe von der Anwältin mit der ich gesprochen haben, den Hinweis, auf das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht vom 01.10.1980 mit dem Aktenzeichen 7 C 21/78 §3 Abs.1 bekommen. Würde auch in der NJW 1993 Seite 14/12 stehen. Da dort einiges für mich unklar ist, vermute ich allerdings, dass es nur auf die Umlaute im Namen bezogen ist. Was mir ja bei der Vereinfachung des Namens bzw. Nachnamens in keinster weise hilft. Oder liege ich da falsch? Gruß Tancok |
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| AW: Nachnamen verändern bzw. vereinfachen Zitat:
Die Anwältin kennt die Nr. 36 NamÄndVwV vielleicht auch nicht. Das ist auch keine Schande und sie kann sicher etwas dazu sagen bei gezielter Nachfrage. Beim Einwohnermeldeamt kann man auch schlicht fragen, wie man eine Namensänderung nach Nr. 36 NamÄndVwV beantragt. Da hat zeiten wirklich Anwalt und Behörde übertrumpft, denke ich. Hoffe ich!
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Nachnamen verändern bzw. vereinfachen wenn der herr czjitrijeslaczec heißt, kann er zum einwohnermeldeamt gehen und schlicht sein anliegen dort schildern. die wissen selbstverständlich, dass es aufgrund eines so "schwirigenen" namens möglich ist, den zu ändern und jede anwältin weiß das auch. |
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| AW: Nachnamen verändern bzw. vereinfachen Ich kanns aussprechen. Tschitrijeslatschek.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Nachnamen verändern bzw. vereinfachen angeber! |
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| AW: Nachnamen verändern bzw. vereinfachen Boršč! ![]() Noch kürzer russisch: борщ ![]() Im Deutschen umständlichst: Borschtsch. Dafür ´aben die Russen und Franzleute kein echtes H und unsere Umlaute net. Ich hoffe, alle können nun darüber lachen!
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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