Dies ist eine Diskussion zu Nachmieter verweigert nachträglich vereinbarte Möbelübernahme innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Nachmieter verweigert nachträglich vereinbarte Möbelübernahme hab da mal eine Frage: Angenommen, ein Mieter kündigt seinen Mietvertrag fristgerecht zum 30.04. Die Miete ist immer zum 15en fällig und wurde beglichen. Dadurch, dass der Mieter schneller aus dem Vertrag rauskommen möchte, findet er am 02.02. einen Nachmieter, der die Möbel für 850,00 EUR übernimmt. Mieter kommt dem Nachmieter entgegen und überlässt ihm Schlüssel, damit dieser bereits am 03.02 einziehen kann (obwohl die Miete bis zum 15.02 bezahlt ist!). Beider vereinbaren untereinander, dass der Gesamtpreis somit einfach auf 1000,00 EUR steigt, der dann beglichen wird. Der Nachmieter kann allerdings nicht sofort bar bezahlen und versichert das Geld zu überweisen. Natürlich unterschreiben die beiden, in Anwesenheit des Vermieters, eine formlose "Absprache", wo diese Angelegenheit auch so aufgeschrieben wird. Nun, alles wunderbar, die Frage wäre nicht hier aufgetaucht, wenn alles glatt laufen würde. Wie erwartet, verweigert der Nachmieter am 06.02. die Übernahme der Möbel und verweist auf Mängel (z.B. Couch hat Flecken, Schrank öffnet und schließt nicht richtig, etc...) (er hat allerdings davor das Zimmer besichtigt. Die Mängel gibt's eigentlich nicht!) Fragen: 1. Welche Rechte hat der Mieter? 2. Kann der Mieter, wenn er z.B. noch einen Schlüssel hätte, in die Wohnung rein (zumindest bis zum 15en) 3. Ist es ein Kopplungsgeschäft / Vertrag? (Nachmieter hat mit dem Vermieter ein Mietvertrag über eine NICHT möblierte Wohnung unterschrieben) Thx... Geändert von fiexsks (06.02.2012 um 21:27 Uhr). |
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| AW: Nachmieter verweigert nachträglich vereinbarte Möbelübernahme Sorry, hab zu schnell getippt... Ich änder den Text gleich ab... |
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| möbel ablösung, nachmieter, verweigerung möbel |
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