Dies ist eine Diskussion zu Nach was richtet sich der Gegenstandswert ??? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Nach was richtet sich der Gegenstandswert ??? Nennen wir ihn einmal "A"und er hat leider leider folgendes Problem: A wird vorgeworfen, gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG einen Wettbewerbverstoß gemäß §§ 3, 7 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 UWG begangen zu haben. Daraus anhängig wird A angedroht eine Unterlassungserklärung auszufüllen, und die ganze Angelegenheit würde von der anderen Seite her eingestellt. Andernfalls würden gegen A gerichtliche Schritte eingeleitet. A sollte lediglich die Anwaltskosten übernehmen, und die Sache hätte sich erledigt. Als Gegenstandswert wurde A ein Betrag von EUR 7500,00 auferlegt, wonach sich die Anwaltskosten der Gegenseite auf 1,3 dieses Gegenstandswertes richtet. A möchte jetzt gerne wissen, nach was sich dieser Gegenstandswert richtet ? Schließlich könnte der Anwalt ja irgendeinen Betrag in den Raum werfen, und von A den Betrag einfordern. A kommt dieser Gegenstandswert viel zu hoch vor, und vermutet hier eine üble Abzocke. Über Eure Antworten würde A sich sehr freuen ! Grüße Geändert von Reddragon72 (19.01.2008 um 21:07 Uhr). |
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| AW: Nach was richtet sich der Gegenstandswert ??? A ist abgemahnt worden. Einen guten Ratgeber findest du HIER Zur eigentlichen Frage: Der Anwalt nimmt einen Streitwert nach eigenem Ermessen an. Bei Abmahnungen ist der sehr, sehr oft zu hoch angesetzt. Aber der Abgemahnte muss die Kosten ja nicht in angesetzter, sondern - bei berechtigter Abmahnung - in angemessener Höhe übernehmen, soweit erforderlich. Der hier angesetzte Streitwert erscheint mir für eine wettbewerbsrechtliche Streitigkeit, ohne sie zu kennen, allerdings eher niedrig angesetzt. Üblich sind weit höhere Streitwerte. |
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| AW: Nach was richtet sich der Gegenstandswert ??? Also schön brav zahlen und den Mund halten..........??? A hatt leider nicht das Geld, um es auf einen Prozess ankommen zu lassen, leider. A erscheint für einen Brief des geg. Anwaltes 700,- Euro zahlen zu müssen total überzogen. Wie bereits gesagt, der geg. Anwalt macht dies von dem Gegenstandswert abhängig (keine Ahnung wo der den her nimmt ) Auch wurde A nie eine Abmahnung mit dem Wortlaut Abmahnung zugeschickt. A hat kediglich per e-mail eine nicht aussagefähige mail eines Herrn bekommen, die er aber nicht wirklich ernst nahm. Wie sieht es mit der Unterlassungserklärung aus ? Was muss A dort unbedingt beachten ? Was kann A dennoch passieren,selbst wer er zahlt und die Erklärung ausfüllt ? |
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| AW: Nach was richtet sich der Gegenstandswert ??? Ich könnte dir das ja alles aufsplitten, aber ich würde letztlich nur das wiederholen, was in dem Ratgeber steht. Das wäre doch Zeitverschwendung. Generell sind Abmahnungen ärgerlich, keine Frage. Leider kommt man nicht umhin, sie ernst zu nehmen, weil es ansonsten schnell noch teurer werden kann. Ob A zahlen muss, können wir hier nicht beurteilen, da wir weder die Abmahnung kennen, noch den Grund für die Abmahnung. Aber ob die Abmahnung auch als solche bezeichnet wird, ist unerheblich. Ebenso, ob sie schriftlich oder per Email versandt wurde. Einige Gerichte erkennen sogar die telefonische Abmahnung an. Aber wie gesagt, wenn ich mich recht entsinne, steht das alles in dem Ratgeber. |
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