Dies ist eine Diskussion zu mutwillige zerstörung....was nun? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| mutwillige zerstörung....was nun? hab mir mal gedanken gemacht über ein fall der vielleicht mal passieren könnte. also bei einer party die vielleicht nen bissel ausser kontrolle gehen könnte und zufällig drei-vier leute auch da sind die man nicht großartig kennt , aber erstmal akzeptiert. wenn dann diese leute angenommen, streifzüge durchs haus machen sinnlosigkeiten klauen wie bier , eis, pizza...und so , also nichts schlimmes. aber vielleicht könnten sie auch die komplette küche in ein chaos verwandeln mit zb. eier an den wänden , eierpackung in der mikro. kaffemaschiene kaputt, sahne und gurken wasser über all hingespriten, also große sauerrei!....aber alles wär ja nich so schlimm.... mal angenommen einer von denen würde noch die badtür eintretten so das ein loch drin wäre. nehmen wir mal an das wär alles passiert. dann hätte sicherlich der jenige ein großes problem wenn das haus nicht sein eigen ist sondern ehr von seinen eltern, die sehr schlecht auf sowas zusprechen sind. vielleicht kann ja einer mit denken was man in so einem fall macht wen man die leute nicht kennt vielleicht gerade noch die namen raus bekommt!? vielen dank , bin für alle mit-denker-tips dankbar!!! |
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| AW: mutwillige zerstörung....was nun? Anzeige erstatten? § 123 StGB Hausfriedensbruch, sofern die Täter aufgefordert wurden die das Haus zu verlassen und dem nicht gefolgt sind, (evtl. sogar 124?); § 303 StGB Sachbeschädigung
__________________ Dies ist nur meine persönliche Rechtsauffassung/Meinung. "Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden." (Sokrates 469 - 399 v. Chr.) |
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| AW: mutwillige zerstörung....was nun? hmm thx..., dann ehr sachbeschädigung, die wurden erst danach rausgeschmissen. reicht da der name wenn man deswegen eine anzeige starten würde? und wenn, dann nur wegen der tür oder? weil das andere is ja nich so schlimm, falls nicht noch sachen entdeckt werden die fehlen... oder geklaut wurden...!?und der jenige der das machen muss, hatt von dem ganzen vorfall nichts mitbekommen, erst alles tag später, braucht man zeugen und so , oder? glaube der jenige hat noch nie eine anzeige gemacht! thx |
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| AW: mutwillige zerstörung....was nun? sry, für meine textführung, bin nochnen bissel durchn wind, wegen dem nachdenken natürlich.... |
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| AW: mutwillige zerstörung....was nun? Die Ermittlungen übernehmen m.W. dann schon die Strafverfolgungsbehörden. Also welche Straftaten begangen wurden, von wem ect. Aber eben nur wenn ein Anlass (Anzeige, ggf. Strafantrag) für ermittlungen gegeben ist.
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| AW: mutwillige zerstörung....was nun? muss man zeugen angeben also suchen? weiß blöde frage,... bestimmt!.... wird aber bissel schwer weil könnte ja ne größere feier gewesen sein....!? |
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| AW: mutwillige zerstörung....was nun? Zitat:
Wenn niemand etwas mitbekommen hat, kann man schwerlich Anzeige gegen bestimmte Personen stellen, nur weil man die vorher nicht gekannt hat.... |
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| AW: mutwillige zerstörung....was nun? nene, sry..... wurde auf jedenfall gesehen! bekommt man raus wärs gesehen hat und der verdacht steht nicht auf vermutungen sondern auf tatsachen. man will ja nur keinen falschen beschuldigen wegen der tür, die anderen vorfälle, kann man schwer beweisen.aber 100% sicher . weil angenommen es wäre ein gebutstag gewesen , wo man wirklich alle kennt und das auch persönlich, die auch keine 13 mehr sind und sone ******* abziehen würden!!!die geladenen gäste schissen die leute nach den vorfällen raus! der der in dem haus seiner eltern gefeiert hat , hat nichts von all dem mitbekommen, wurde nur später sachte auf die tatsche mit der tür hingewiesen. muss eigentlich jetzt der der party machte die anzeige machen oder die hausbesitzer oder ist das egal??? vielen dank |
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