Dies ist eine Diskussion zu Mutter bereits verstorben, nicht leibliche Kinder erbberechtigt ? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Mutter bereits verstorben, nicht leibliche Kinder erbberechtigt ? Mal angenommen eine Frau hat zwei Kinder mit in eine Ehe gebracht und mit dem Ehemann ein leibliches Kind zur Welt gebracht. Der Mann hätte den beiden nicht ehelichen Kindern nur den Namen gegeben (nicht adoptiert) und im Stammbuch würde drin stehen: Vaterschaft durch Herrn XY festgestellt, Namensgebung durch den Ehemann der Mutter. Mal angenommen. die Ehefrau ist vor 8 Jahren bereits verstorben. Also hätte der Mann nur ein leibliches Kind.... Hätten die beiden nicht leiblichen Kinder einen Erbanspruch oder sonstige Rechte ? gehen wir davon aus das es kein Testament gibt. Gruss Mel |
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| AW: Mutter bereits verstorben, nicht leibliche Kinder erbberechtigt ? bezüglich des erbes des pseudo-vaters...? nein. |
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| AW: Mutter bereits verstorben, nicht leibliche Kinder erbberechtigt ? Danke für diese Information. Bestünde auch kein Anspruch auf einen Pflichtanteil etc? Gibt es da einen § ? P.S. Sorry wenn dieser Beitrag in der falschen Rubrik erstellt wurde, ggf. bitte verschieben |
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| AW: Mutter bereits verstorben, nicht leibliche Kinder erbberechtigt ? Zitat:
Zitat:
![]() ![]() fängst du mit §§ 1924 - 1926 bgb an (klick!). hilft aber nicht weiter. generell kann man sagen, dass die gesetzliche erbfolge nur verwandte (wozu auch adoptierte kinder gehören) oder ehepartnerinnen als erbinnen vorsieht. allein dadurch, dass ich jemandem meinen namen gebe, wird diejenige nicht zu meiner erbin. da kann man nix machen. nochmal ne frage zur sicherheit: es soll doch um das erbe des pseudo-vaters gehen und nicht um das erbe der vor 8 jahren verstorbenen mutter - ja? denn auf das erbe der mutter haben die kinder natürliche einen anspruch (zumindest einen pflichtteilsanspruch). |
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| AW: Mutter bereits verstorben, nicht leibliche Kinder erbberechtigt ? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
http://dejure.org/gesetze/BGB/2303.html |
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| AW: Mutter bereits verstorben, nicht leibliche Kinder erbberechtigt ? Zitat:
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| AW: Mutter bereits verstorben, nicht leibliche Kinder erbberechtigt ? ja, okay, hast recht, das ist aller wahrscheinlichkeit so, es sei denn, die kinder hätten nichts vom tod der mutter mitbekommen... aber auf das erbe der mutter hätten die kinder aber troztdem anspruch. |
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| AW: Mutter bereits verstorben, nicht leibliche Kinder erbberechtigt ? |
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| AW: Mutter bereits verstorben, nicht leibliche Kinder erbberechtigt ? Zitat:
Zitat:
waren die kinder noch minderjährig als die mutter starb? wenn es sich um eine lebensversicherung handelte, dann fiele das geld nicht in die erbmasse, sondern bekäme die oder der begünstigte. Zitat:
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