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Muss Unterhalt gezahlt werden?

Dies ist eine Diskussion zu Muss Unterhalt gezahlt werden? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 14:02
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Muss Unterhalt gezahlt werden?

Guten Tag,

Nehmen wir an, dass der Sohn (18) eines getrennt lebenden Ehepaares ausziehen muss, da ihm zu Hause einiges nicht passt und er sich mit den Eltern einfach nicht versteht (umgekehrt genauso). Er ist im Haus seiner Mutter gemeldet, um dies zu spezifizieren. Nun will er sich eine eigene Wohnung suchen, er kann aber nicht arbeiten, da er eine Schulische Ausbildung mit Fachabitur macht. Der Vater weigert sich des Weiteren Unterhalt zu zahlen, da er angibt, nur etwa 7.000€ im Jahr zu verdienen. Er ist selbstständig tätig (Gartenlandschaftsbau).
Nun ist dem Sohn aber bekannt, dass sein Vater einen erheblichen Teil aus nicht versteuerten Geschäften verdient, sprich Schwarzarbeit. Desweiteren besitzt er ein großes Grundstück, auf dem sich auch zahlende Mieter befinden.
Finanziell würde der Sohn (18) es nicht hinbekommen, eine Wohnung nur mit dem Kindergeld mit Internet, Strom, Wasser etc. zu finanzieren. Könnte er unter Umständen Unterhalt einklagen? Wie sieht es mit Bafög aus?
Liebe Grüße,
Lukas
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  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 18:43
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AW: Muss Unterhalt gezahlt werden?

Bis jetzt gehe ich davon aus, dass die Eltern bis zum Abschluss der Erstausbildung usw. unterhaltsverpflichtet sind. Wenn es ihnen gelingt, sich so arm zu rechnen, dass sie nachweislich nicht können und dass kein Amt da Angriffspunkte findet, ist aber nichts zu holen. Die eigenen Eltern wegen Steuerhinterziehung oder Sozialbetrug anzeigen, ist wohl auch nicht ganz der Bringer.

Bafög bekommt aber auch nicht jeder. Auf der Seite steht erstmal, dass es für besagten Sohn ziemlich trübe aussieht, wenn er sich nicht die richtige Schule sucht. Auf den umliegenden gibt es noch mehr zu lesen.

Wenn die Eltern also so arm sind, dass er sie mit durchfüttern muss, bleiben ihm nur noch "Unterhaltsvorschussleistungen der öffentlichen Hand".
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Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #3 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 19:03
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AW: Muss Unterhalt gezahlt werden?

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Wenn die Eltern also so arm sind, dass er sie mit durchfüttern muss, bleiben ihm nur noch "Unterhaltsvorschussleistungen der öffentlichen Hand".
Leistungen nach dem UVG gibt es nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres eines Kindes. Hier also ausgeschlossen.

Bafög halte ich für wesentlich denkbarer.

Gruß

Pro
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  #4 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 19:17
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AW: Muss Unterhalt gezahlt werden?

In dem Wiki-Link wird nach dem UVG noch auf Sozialgeld verwiesen. Daran hatte ich dann mehr gedacht.
Laut dem Bafög-Rechner-Link gibt es für unverheiratete kinderlose Schüler nur Bafög, wenn die Schule so weit weg ist, dass ein Besuch von der elterlichen Wohnung aus unzumutbar ist. Wurde sie bisher von der elterlichen Wohnung aus besucht, ist aber der Gegenbeweis schon so gut wie erbracht.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 19:27
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AW: Muss Unterhalt gezahlt werden?

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
In dem Wiki-Link wird nach dem UVG noch auf Sozialgeld verwiesen.
Dann sind wir bei der U25 Regelung. Nun, da müssen die Argumente selbige sein als wenn man Bfög haben möchte. Ein zerrüttetes Eltern-Kind-Verhältnis ist selbst für das geizige Hartz IV das Maß der Bewilligung einer Leistung. Im Bafög-Amt herrscht darüber ebenso Einigkeit.

Gruß

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  #6 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 21:01
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AW: Muss Unterhalt gezahlt werden?

Dann bleibt dem Sohn also nur der Schulwechsel nach Jansweidwech und das am Besten mit der Suche nach irgendwelchen Förderstipendien zu verbinden. Oder die Eltern sind plötzlich nicht mehr so arm.
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