Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Muss man eine Rechnung begleichen, wenn ein Werkvertrag nicht ausgeführt ist???

Dies ist eine Diskussion zu Muss man eine Rechnung begleichen, wenn ein Werkvertrag nicht ausgeführt ist??? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 17.03.2010, 11:28
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2
Keine Wertung, SvenR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SvenR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SvenR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SvenR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SvenR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SvenR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SvenR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SvenR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SvenR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SvenR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Exclamation Muss man eine Rechnung begleichen, wenn ein Werkvertrag nicht ausgeführt ist???

Mal angenommen hat A in seinem Haus eine Rohrverstopfung. Er hat eine Firma beauftragt und der Sekretärin alles am Telefon geschildert. Der Handwerker konnte aber das Problem nicht beseitigen, weil die Spirale nicht lang genug war (15 m lang). Der Heimwerker sagte, dass A eine andere Firma anrufen muss, weil er nicht weiter helfen kann. Aufgrund dessen hat A eine andere Firma beauftragt, die die Rohrverstopfung auch beseitigt hat. A hat 2 Rechnungen bekommen. Muss A die mangelhafte Leistung der ersten Firma bezahlen? Muss A die An-und Abfahrtskosten von der ersten Firma bezahlen? Die Rechnung von der zweiten Firma hat A schon beglichen.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 17.03.2010, 13:01
Star Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 628
100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)  
AW: Muss man eine Rechnung begleichen, wenn ein Werkvertrag nicht ausgeführt ist???

Die Frage passt nicht ganz zur Überschrift. Laut Überschrift ist die Leistung nicht ausgeführt, und das stimmt. Denn es handelt sich um einen Werkvertrag. Geschuldet ist der Erfolg. Der ist nicht eingetreten, so dass der Werkunternehmer nichts getan hat, was der Besteller (Kunde) hätte abnehmen können. Ohne Abnahme aber keine Fälligkeit der Rechnung.

Auf die im Text des Postings formulierte Mangelhaftigkeit des Gewerks kommt es m. E. nicht an. Das Gewerk ist m. E. gar nicht erbracht und nicht erbracht aber mangelhaft.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 19.03.2010, 10:35
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2
Keine Wertung, SvenR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SvenR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SvenR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SvenR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SvenR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SvenR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SvenR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SvenR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SvenR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SvenR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Talking AW: Muss man eine Rechnung begleichen, wenn ein Werkvertrag nicht ausgeführt ist???

Vielen Dank für die Antwort!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Eine Rechnung zahlen, obwohl man zum Zeitpunkt nicht volljährig ist ? Internetrecht 03.04.2008 13:42
Bootsreparatur die nicht ausgeführt wird Bürgerliches Recht allgemein 18.09.2007 21:47
Muss man Rechnung von Zechpreller begleichen? Verbraucherrecht 01.03.2007 21:15
Lieferung mit zugesagtem Einbau nicht ausgeführt Verbraucherrecht 16.09.2005 13:59
Gewährleistung Was muss der Herst. leisten wenn der Händler nicht mehr existiert? Handelsrecht 12.08.2005 10:28





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN