Dies ist eine Diskussion zu Muss man eine Rechnung begleichen, wenn ein Werkvertrag nicht ausgeführt ist??? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| AW: Muss man eine Rechnung begleichen, wenn ein Werkvertrag nicht ausgeführt ist??? Die Frage passt nicht ganz zur Überschrift. Laut Überschrift ist die Leistung nicht ausgeführt, und das stimmt. Denn es handelt sich um einen Werkvertrag. Geschuldet ist der Erfolg. Der ist nicht eingetreten, so dass der Werkunternehmer nichts getan hat, was der Besteller (Kunde) hätte abnehmen können. Ohne Abnahme aber keine Fälligkeit der Rechnung. Auf die im Text des Postings formulierte Mangelhaftigkeit des Gewerks kommt es m. E. nicht an. Das Gewerk ist m. E. gar nicht erbracht und nicht erbracht aber mangelhaft. |
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