Dies ist eine Diskussion zu Muß ich mir Beleidigungen von einem Anwalt gefallen lassen? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Muß ich mir Beleidigungen von einem Anwalt gefallen lassen? Nun die Frage: Darf der Anwalt behaupten "Sie (V) haben den Käufer arglistig getäuscht" oder "Sie haben von dem Mangel gewußt". Was wäre hier das richtige Vorgehen vom Verkäufer? Könnte er eine Anzeige bei der Polizei wegen Verleumdung stellen, soll er einen Brief schreiben und dem Anwalt verbieten diese Aussage so weiter zu tätigen? Vielen Dank schonmal für eure Antworten. |
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| AW: Muß ich mir Beleidigungen von einem Anwalt gefallen lassen? Sich mit den Vorwürfen auseinanderzusetzen und nicht den Sack zu schlagen, obwohl man den Esel meint. Zitat:
Zitat:
Was hat der Verkäufer denn gedacht? Dass er mit Samthandschuhen angefasst wird?
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Muß ich mir Beleidigungen von einem Anwalt gefallen lassen? Man sollte sich von einem Anwalt nicht so auf die Palme bringen lassen ![]() Anzeige gegen den Anwalt wäre Stuss, der schreibt ja im Namen seines Mandanten, außerdem sind das echt Kinkerlitzchen, das stellt jeder StA ohne nachdenken sofort ein
__________________ Zitat:
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| AW: Muß ich mir Beleidigungen von einem Anwalt gefallen lassen? Das ist nun echt keine Beleidigung. Die Unterstellung der arglistigen Täuschung oder des Wissens vom Mangel ist zur Einordnung des Sachverhaltes wichtig. Im anderen Thread wurde die Geschichte und damit die fiktive Wahrheit beschrieben, diese könnte und sollte V dem RA schriftlich schildern. Das Ruckeln war dem Käufer bekannt, die letzte Inspektion ergab nichts und daher wusste V von der Ursache nichts. Wie auch? Geschrumpfte Kupplung? Ruckeln? Vom Auto kenne ich das nicht. Und Bremsen und Kupplung sind Verschleissteile. Für deren Ersatz die Übernahme von Kosten schlicht abgelehnt wird.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Muß ich mir Beleidigungen von einem Anwalt gefallen lassen? Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten. Dann hat sich V wenigstens nur in einem Forum lächerlich gemacht und wir den klärenden Brief an den RA schicken. |
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