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Muss ein Untermieter nach dem Immobilienscout24 Untermietvertrag Nachzahlungen begleichen?

Dies ist eine Diskussion zu Muss ein Untermieter nach dem Immobilienscout24 Untermietvertrag Nachzahlungen begleichen? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 07.02.2012, 22:55
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Arrow Muss ein Untermieter nach dem Immobilienscout24 Untermietvertrag Nachzahlungen begleichen?

Ein Untermieter [UM] mit angesetztem Festpreis für Miete inkl. Nebenkosten inkl. Strom und Gas wohnt in einer zweier WG und wird vom seinem Hauptmieter [HM] angewiesen, Stromkosten nachzuzahlen. Der Abschlag, welcher in der Vergangenheit monatlich gezahlt wurde, betrug nur 60% der tatsächlich angefallenen Stromkosten. Diese spitze Kalkulation wurde dem UM verschwiegen. Vor dem Einzug wurde schon einen halben monat im voraus die Miete gezahlt und der Uuntermietvertrag nach Immobilienscout24 unterschrieben, damit der HM die Mietkosten für diesen Monat nicht allein für die gesamte WG zu tragen hat. Für diesen halben Monat möchte der HM nun auch eine Stromnachzahlung, in welchem der UM noch gar nicht in die Wohnung eingezogen ist.

Der UM ist mindestens 30% weniger in der Wohnung und nach privatem ablesen des Zählerstandes wurde vom UM festgestellt: In der Zeit, in dem nur der Untermieter die WG bewohnt, beträgt der Stromverbrauch nur 25% von dem, was in Zeiten verbraucht wird, in dem nur der HM die WG bewohnt(selbst bei 50% unverhaltnismäßig)
Im Untermietvertrag nach Immobilienscout 24 steht folgendes über die Nebenkosten: §2 Miete und Nebenkosten
1. Die Nettomiete beträgt monatlich EUR...
2a. und 2b. vom HM gestrichen
3. Der zu zahlende Mietzins beträgt demgemäß monatlich und unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen bzw. Pauschalen insgesamt EUR.....
4. Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen/Pauschalen des Hauptmietvertrages, so gelten die Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist. 5. Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlung richtet ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages [Quelle: http://www.static-immobilienscout24....0100312140653_... , 07.02.2012]

Was ist rechtlich und zwischenmenschlich das richtige Verhalten bei dieser Sachlage?

Vielen Dank an alle die helfen können
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untermietvertrag nachzahlung strom immobilienscout24

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