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Muss Amt eingeschalten werden?

Dies ist eine Diskussion zu Muss Amt eingeschalten werden? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 06.03.2012, 19:03
Boardneuling
 
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Muss Amt eingeschalten werden?

Angenommen, Kind soll zur Oma (dort leben), weil die Situation zu Hause eskaliert, kann das Kind "einfach" zur Oma ziehen oder MUSS das Jugendamt eingeschalten werden? Kann der Vater das Sorgerecht (geteilt mit der Mutter, die kümmert sich aber seit Jahren nicht, Vater hat gerichtlich Vollmacht Entscheidungen alleine treffen zu dürfen)abgeben oder die Oma als Vormund o.ä. "ernennen"? Oder muss zwingend das Jugendamt zustimmen? Wenn das Amt zustimmen muss, wie lange dauert das im allgemeinen? In dieser Situation sollte es ja evtl schnell gehen, dass das Kind und die Eltern(KV+SM+Geschwister) aus der Situation raus kommen, damit es nicht eskaliert.
Vielen lieben Dank im Voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 06.03.2012, 19:22
V.I.P.
 
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AW: Muss Amt eingeschalten werden?

Für Entscheidungen bezüglich des Sorgerechts ist AUSSCHLIEßLICH das Familiengericht zuständig. Das Jugendamt ist ncht befugt hier Entscheidungen zu treffen
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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Stichworte
jugendamt, sorgerecht, vormund, weggeben

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