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Mündlicher Vertrag mit Mobilfunkanbieter

Dies ist eine Diskussion zu Mündlicher Vertrag mit Mobilfunkanbieter innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 20.07.2012, 19:28
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Mündlicher Vertrag mit Mobilfunkanbieter

Wenn jemand einen Anruf von einem Mobilfunkanbieter bekommt, darin angeraten wird, den aktuellen Tarifvertrag in einen passenderen abzuändern und dann dieses Gespräch zwecks Rechtsgültigkeit aufgezeichnet wird, wie kann denn dann der Kunde auf diesen mündlichen Vertragsabschluss verweisen, wenn es sein muss? Kennt jemand solche Fälle oder gibt es sogar kein solches Verfahren bei seriösen Anbietern und handelt es sich bei solchen Anrufen um Betrug? (konkreter Fall bei einem der vier Großen in D (blaue Farbe) - Anruf am Samstag Nachmittag, es wurde dann darauf hingewiesen, dass es sich um einen Vertragsabschluss handelt und eine Aufzeichnung begonnen. Man musste mit deutlichem JA die Personalien und den Tarifabschluss bestätigen. Vielen Dank schon mal für die Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 20.07.2012, 19:37
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AW: Mündlicher Vertrag mit Mobilfunkanbieter

Hallo Aoide, vielen Dank für die schnelle Reaktion.
Bei der mündlichen Vertragsänderung wurde darauf hingewiesen, dass der Vertrag innerhalb der nächsten 10 Tage freigeschaltet wird. Wenn alles so abgelaufen wäre, wie im Gespräch angekündigt, hätte die Monatsabrechnung deutlich geringer ausfallen müssen, zumal eine Datenflat vereinbart wurde. Die Rechnung liegt nun deutlich über dem Durchschnitt der letzten Monate, weil vermehrte Telefon- und zusätzlich Datentransferdienste zu den alten Bedingungen genutzt wurden. Der Nachweis fehlt dem Kunden aber, denn die mündliche Aufzeichnung liegt ja beim Anbieter. Wie sollte man sich nun verhalten?
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  #3 (permalink)  
Alt 20.07.2012, 20:03
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AW: Mündlicher Vertrag mit Mobilfunkanbieter

Zitat:
Zitat von Lee Dorspann Beitrag anzeigen
Der Nachweis fehlt dem Kunden aber, denn die mündliche Aufzeichnung liegt ja beim Anbieter. Wie sollte man sich nun verhalten?
Je nun, dann HAT doch der Anbieter den Nachweis. Und wenn er ihn nicht findet, ist das sein Problem. Auch zur Widerlegung angeblich falscher Aussagen sollte der Anbieter diesen Nachweis nutzen. Tut er das nicht, so kann man unterstellen, dass kein Nachweis existiert und damit kein Vertrag.

Das kann der Kunde dem Anbieter schreiben und seine Erinnerung der mündlichen Abmachung mit Bitte um Richtigstellung anhand der Aufzeichnung.

Wenn nur die Überschreitung der vereinbarten Freischaltungsdauer von 10 Tagen der Punkt ist, kann man den Anbieter um Kulanz bitten, dass man ab diesem Zeitpunkt neu berechnet wird. Kulanz, mit Rechtsansprüchen haben es manche TK-Anbieter nicht so.

Blau verheisst oft nichts Gutes. Ob man nun keinen Sauerstoff als diatomares Molekül mehr bekommt oder noch eins und eins auf die Fresse, das nimmt sich wenig.
__________________
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шитт хаппенс? - ерунда!
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Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage.

Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09)
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  #4 (permalink)  
Alt 20.07.2012, 20:57
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AW: Mündlicher Vertrag mit Mobilfunkanbieter

Zitat:
Zitat von Aoide Beitrag anzeigen
Und der Kunde ist sich sicher, dass es in dem Telefonat nicht hieß "Wir schicken Ihnen eine SMS, sobald der neue Tarif geschaltet ist"?
Denn so funktioniert das bei denen in der Regel...
Könnte gut sein. Es könnte aber auch das Gespräch von den schriftlichen Vertragsbedinungen abweichen und abweichende Abmachungen könnte der Werber auch in den Computer eingeben.

Wie bei einem schriftlichen Vertrage kommt es bei einem Mündlichen auf den Wortlaut an.

Das mit der SMS stimmt und ich selbst würde ohne diese auch nie glauben, dass irgendwas umgestellt wurde. Unvergesslich damals die null Volt bei Umstellung von analog auf ISDN...
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  #5 (permalink)  
Alt 20.07.2012, 23:35
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AW: Mündlicher Vertrag mit Mobilfunkanbieter

Zitat:
Zitat von Lee Dorspann Beitrag anzeigen
Bei der mündlichen Vertragsänderung wurde darauf hingewiesen, dass der Vertrag innerhalb der nächsten 10 Tage freigeschaltet wird.
Auf die Mitteilung, dass das erfolgt ist, hätte ich schon gewartet.

Zitat:
Zitat von Lee Dorspann Beitrag anzeigen
Wie sollte man sich nun verhalten?
Zunächst mal freundlich nachfragen, was denn aus der Vertragsänderung geworden ist und warum die Rechnung so hoch ist. Vielleicht erkennt der Anbieter ja doch, dass er da einen klitzkleinen Fehler gemacht hat und korrigiert den.
Oder der Kunde erfährt, welchen Fehler er gemacht hat.

Oder aber es gibt kar keine Vertragsänderung, dann ist aber sicher auch keine Gesprächsaufzeichnung mehr zu finden.
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Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #6 (permalink)  
Alt 21.07.2012, 00:09
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AW: Mündlicher Vertrag mit Mobilfunkanbieter

Zitat:
Zitat von Lee Dorspann Beitrag anzeigen
Wenn jemand einen Anruf von einem Mobilfunkanbieter bekommt, darin angeraten wird, den aktuellen Tarifvertrag in einen passenderen abzuändern und dann dieses Gespräch zwecks Rechtsgültigkeit aufgezeichnet wird, wie kann denn dann der Kunde auf diesen mündlichen Vertragsabschluss verweisen, wenn es sein muss?
ja. leider kann er den abschluss nicht beweisen. und daher hat er vor gericht keine chance.


Zitat:
Kennt jemand solche Fälle oder gibt es sogar kein solches Verfahren bei seriösen Anbietern und handelt es sich bei solchen Anrufen um Betrug?
betrug wird man sicher nicht nachweisen können. in der branche gibt es allerdings meiner meinung nach keine seriösen anbieter. alle, die mit langfristigen verträgen arbeiten sind gemeine abzocker. es werden alle möglichen gesetzlichen schlupflöcher ausgenutzt um die kunden abzuzocken.


Zitat:
Wie sollte man sich nun verhalten?
rechnung zahlen (alles andere ist ein riesen aufwand ohne gewähr, dass man da recht bekommt), alten vertrag zum nächstmöglichen zeitpunkt kündigen und auf prepayed karten umsteigen.

beim dem neuen vertrag greifen die gesetzlichen bestimmungen für fernabsatz. und das beinhaltet auch ein 14-tägiges widerrufsrecht. das widerrufsrecht beginnt aber erst dann zu laufen, wenn der kunde eine belehrung über das widerrufsrecht in textform erhalten hat. die hat er vermutlich noch nicht bekommen, denn dann hätte er ja auch eine schriftliche auftragsbestätigung bekommen...

in jedem fall widerrufen, wenn er das bekommt. mit leuten, die einen abzocken wollen, sollte man keine weiteren geschäfte machen.

prepayes karten gibts auch in der form, dass sie direkt vom konto abbuchen, wenn das account leer wird, so dass man auch da nicht auf ständiges kaufen von codes angewiesen ist. es ist halt genauso praktisch, man kann jederzeit kündigen, man hat billige internet-flats....
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  #7 (permalink)  
Alt 22.07.2012, 12:05
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AW: Mündlicher Vertrag mit Mobilfunkanbieter

Vielen Dank für die vielen Antworten. In der Tat wurde angekündigt, dass eine SMS-Bestätigung kommen würde und die ist nicht gekommen. Damit ist wohl der Fall eindeutig. Mir ging es aber vor allem um die Frage, wie solche mündlichen Verträge, die aufgezeichnet werden, zu behandeln sind. Ein Vertrag wird ja normalerweise zwischen geleichberechtigten Partnern geschlossen, auf Augenhöhe sozusagen. Durch die Aufzeichnung des Gesprächs beim Anbieter verschiebt sich aus technischen Gründen diese Gleichberechtigung, der Kunde gibt einen Vertrauenvorschuss. Es wäre ja kaum denkbar, dass man umgekehrt irgendeine Hotline anruft und dann verkündet, dass das Gespräch aufgezeichnet wird und der Call Center Agent solle bitteschön laut und deutlich mit JA auf die Fragen antworten. Ich hatte gehofft, dass es aus Gründen des Verbraucherschutzes eine transparente Regelung gibt. Gruß
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