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| Mündlicher Vertrag mit Mobilfunkanbieter |
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| AW: Mündlicher Vertrag mit Mobilfunkanbieter Hallo Aoide, vielen Dank für die schnelle Reaktion. Bei der mündlichen Vertragsänderung wurde darauf hingewiesen, dass der Vertrag innerhalb der nächsten 10 Tage freigeschaltet wird. Wenn alles so abgelaufen wäre, wie im Gespräch angekündigt, hätte die Monatsabrechnung deutlich geringer ausfallen müssen, zumal eine Datenflat vereinbart wurde. Die Rechnung liegt nun deutlich über dem Durchschnitt der letzten Monate, weil vermehrte Telefon- und zusätzlich Datentransferdienste zu den alten Bedingungen genutzt wurden. Der Nachweis fehlt dem Kunden aber, denn die mündliche Aufzeichnung liegt ja beim Anbieter. Wie sollte man sich nun verhalten? |
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| AW: Mündlicher Vertrag mit Mobilfunkanbieter Zitat:
Das kann der Kunde dem Anbieter schreiben und seine Erinnerung der mündlichen Abmachung mit Bitte um Richtigstellung anhand der Aufzeichnung. Wenn nur die Überschreitung der vereinbarten Freischaltungsdauer von 10 Tagen der Punkt ist, kann man den Anbieter um Kulanz bitten, dass man ab diesem Zeitpunkt neu berechnet wird. Kulanz, mit Rechtsansprüchen haben es manche TK-Anbieter nicht so. Blau verheisst oft nichts Gutes. Ob man nun keinen Sauerstoff als diatomares Molekül mehr bekommt oder noch eins und eins auf die Fresse, das nimmt sich wenig.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Mündlicher Vertrag mit Mobilfunkanbieter Zitat:
Wie bei einem schriftlichen Vertrage kommt es bei einem Mündlichen auf den Wortlaut an. Das mit der SMS stimmt und ich selbst würde ohne diese auch nie glauben, dass irgendwas umgestellt wurde. Unvergesslich damals die null Volt bei Umstellung von analog auf ISDN...
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Mündlicher Vertrag mit Mobilfunkanbieter Zitat:
Zunächst mal freundlich nachfragen, was denn aus der Vertragsänderung geworden ist und warum die Rechnung so hoch ist. Vielleicht erkennt der Anbieter ja doch, dass er da einen klitzkleinen Fehler gemacht hat und korrigiert den. Oder der Kunde erfährt, welchen Fehler er gemacht hat. Oder aber es gibt kar keine Vertragsänderung, dann ist aber sicher auch keine Gesprächsaufzeichnung mehr zu finden.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Mündlicher Vertrag mit Mobilfunkanbieter Zitat:
Zitat:
Zitat:
beim dem neuen vertrag greifen die gesetzlichen bestimmungen für fernabsatz. und das beinhaltet auch ein 14-tägiges widerrufsrecht. das widerrufsrecht beginnt aber erst dann zu laufen, wenn der kunde eine belehrung über das widerrufsrecht in textform erhalten hat. die hat er vermutlich noch nicht bekommen, denn dann hätte er ja auch eine schriftliche auftragsbestätigung bekommen... in jedem fall widerrufen, wenn er das bekommt. mit leuten, die einen abzocken wollen, sollte man keine weiteren geschäfte machen. prepayes karten gibts auch in der form, dass sie direkt vom konto abbuchen, wenn das account leer wird, so dass man auch da nicht auf ständiges kaufen von codes angewiesen ist. es ist halt genauso praktisch, man kann jederzeit kündigen, man hat billige internet-flats.... |
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| AW: Mündlicher Vertrag mit Mobilfunkanbieter Vielen Dank für die vielen Antworten. In der Tat wurde angekündigt, dass eine SMS-Bestätigung kommen würde und die ist nicht gekommen. Damit ist wohl der Fall eindeutig. Mir ging es aber vor allem um die Frage, wie solche mündlichen Verträge, die aufgezeichnet werden, zu behandeln sind. Ein Vertrag wird ja normalerweise zwischen geleichberechtigten Partnern geschlossen, auf Augenhöhe sozusagen. Durch die Aufzeichnung des Gesprächs beim Anbieter verschiebt sich aus technischen Gründen diese Gleichberechtigung, der Kunde gibt einen Vertrauenvorschuss. Es wäre ja kaum denkbar, dass man umgekehrt irgendeine Hotline anruft und dann verkündet, dass das Gespräch aufgezeichnet wird und der Call Center Agent solle bitteschön laut und deutlich mit JA auf die Fragen antworten. Ich hatte gehofft, dass es aus Gründen des Verbraucherschutzes eine transparente Regelung gibt. Gruß |
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