Dies ist eine Diskussion zu Mündlicher, nie geschlossener Vertag innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Mündlicher, nie geschlossener Vertag zusätzlich Sommerräder bekommt und hat Sie auch erhalten. (D.h. Fahrzeug war 8fach bereift.) Nun behauptet X dass er die Winterräder bei mir eingelagert hat und fordert die Herausgabe. Es wurde aber nie ein Vertrag geschlossen. (Weder mündl. noch schriftl.) Als Beweis meinerseits habe ich den "TÜV-Bericht" von damals auf dem steht dass das Fahrzeug mit Winterrädern ausgerüstet ist und den Kaufvertrag in dem steht "+ 1 Satz Sommerräder." Was kann ich gegen die Behauptung des nie geschlossenen Vertrages tun und wie geht man am besten vor? Seine Forderung nach Herausgabe der Reifen kam über seinen Anwalt in dem X auch einen Zeugen für den Vertrag benennt. |
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| AW: Mündlicher, nie geschlossener Vertag Zitat:
Wenn Sie die Reifen tatsächlich nicht angenommen haben, würde ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Sollte der Zeuge lügen, kann dieser vereidigt und/oder bestraft werden. Lügt der Kläger, kann dieser wegen Prozessbetruges zur Verantwortung gezogen werden. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Zeuge wegen ein paar Reifen seine Freiheit durch Falschaussage aufs Spiel setzen will.
__________________ Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Beitrag ist eine Rechtsberatung. |
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| AW: Mündlicher, nie geschlossener Vertag Der Anwalt von X führt keine Beweise an, sondern beruft sich nur auf die Aussage von X, dem angeblichen Zeugen und dass sein Mandant im Winter nicht Autofährt.( PKW ist aber angemeldet) Danke erstmal für die schnelle Antwort. |
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