Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Mündlicher, nie geschlossener Vertag

Dies ist eine Diskussion zu Mündlicher, nie geschlossener Vertag innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 02.08.2006, 12:40
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2006
Beiträge: 3
Keine Wertung, aerosepp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, aerosepp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, aerosepp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, aerosepp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, aerosepp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, aerosepp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, aerosepp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, aerosepp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, aerosepp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, aerosepp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Mündlicher, nie geschlossener Vertag

Ich betreibe selbständig eine Kfz-Werkstatt und einen KfZ-Handel. Vor 29 Monaten hat X bei mir einen PKW gekauft. Das Fahrzeug war mit Winterrädern ausgerüstet. Im Kaufvertrag wurde vereinbart dass X
zusätzlich Sommerräder bekommt und hat Sie auch erhalten. (D.h. Fahrzeug war 8fach bereift.)
Nun behauptet X dass er die Winterräder bei mir eingelagert hat und fordert die Herausgabe. Es wurde aber nie ein Vertrag geschlossen. (Weder mündl. noch schriftl.)
Als Beweis meinerseits habe ich den "TÜV-Bericht" von damals auf dem steht dass das Fahrzeug mit
Winterrädern ausgerüstet ist und den Kaufvertrag in dem steht "+ 1 Satz Sommerräder."
Was kann ich gegen die Behauptung des nie geschlossenen Vertrages tun und wie geht man am besten vor? Seine Forderung nach Herausgabe der Reifen kam über seinen Anwalt in dem X auch einen Zeugen für den Vertrag benennt.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 02.08.2006, 12:48
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2005
Beiträge: 194
Keine Wertung, dr-bolte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dr-bolte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dr-bolte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dr-bolte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dr-bolte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dr-bolte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dr-bolte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dr-bolte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dr-bolte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dr-bolte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Mündlicher, nie geschlossener Vertag

Zitat:
Zitat von aerosepp
Ich betreibe selbständig eine Kfz-Werkstatt und einen KfZ-Handel. Vor 29 Monaten hat X bei mir einen PKW gekauft. Das Fahrzeug war mit Winterrädern ausgerüstet. Im Kaufvertrag wurde vereinbart dass X
zusätzlich Sommerräder bekommt und hat Sie auch erhalten. (D.h. Fahrzeug war 8fach bereift.)
Nun behauptet X dass er die Winterräder bei mir eingelagert hat und fordert die Herausgabe. Es wurde aber nie ein Vertrag geschlossen. (Weder mündl. noch schriftl.)
Als Beweis meinerseits habe ich den "TÜV-Bericht" von damals auf dem steht dass das Fahrzeug mit
Winterrädern ausgerüstet ist und den Kaufvertrag in dem steht "+ 1 Satz Sommerräder."
Was kann ich gegen die Behauptung des nie geschlossenen Vertrages tun und wie geht man am besten vor? Seine Forderung nach Herausgabe der Reifen kam über seinen Anwalt in dem X auch einen Zeugen für den Vertrag benennt.
Wenn X einfach behauptet, Sie hätten Eigentum von ihm, reicht dies nicht. Wie will ein Zeuge etwas bezeugen, was nicht statt gefunden hat? Ist davon auszugehen, dass hier ein Zeuge falsch aussagen wird? Welche Beweise führt der Rechtsanwalt auf, dass Sie die Reifen haben?

Wenn Sie die Reifen tatsächlich nicht angenommen haben, würde ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Sollte der Zeuge lügen, kann dieser vereidigt und/oder bestraft werden. Lügt der Kläger, kann dieser wegen Prozessbetruges zur Verantwortung gezogen werden.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Zeuge wegen ein paar Reifen seine Freiheit durch Falschaussage aufs Spiel setzen will.
__________________
Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Beitrag ist eine Rechtsberatung.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 02.08.2006, 13:03
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2006
Beiträge: 3
Keine Wertung, aerosepp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, aerosepp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, aerosepp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, aerosepp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, aerosepp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, aerosepp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, aerosepp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, aerosepp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, aerosepp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, aerosepp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Mündlicher, nie geschlossener Vertag

Der Anwalt von X führt keine Beweise an, sondern beruft sich nur auf die Aussage von X, dem angeblichen Zeugen und dass sein Mandant im Winter nicht Autofährt.( PKW ist aber angemeldet)
Danke erstmal für die schnelle Antwort.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Geschlossener Fond Bankrecht 13.10.2008 12:46
Mündlicher Vertag bindend?? Immobilienrecht 29.01.2007 13:03
Gilt mündlicher Vertag zwischen Untermieter und Mieter Mietrecht 26.10.2006 23:25
Rücktritt vom Vertag Mietrecht 24.06.2004 13:29
Geschlossener Immobilienfond Immobilienrecht 20.02.2004 18:15





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN