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mündlicher Kaufvertrag KFZ & Schuldnerverzug

Dies ist eine Diskussion zu mündlicher Kaufvertrag KFZ & Schuldnerverzug innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 29.06.2011, 20:28
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mündlicher Kaufvertrag KFZ & Schuldnerverzug

Hallo ans Forum und schon vorab vielen Dank für die Hilfe.
Mal angenommen eine Person entschliesst sich, zwei Krafträder (restaurierte Oldtimer Zustand 1) in einer Zeitung zu insieren. Hierauf meldet sich ein Interessent, der die beiden Krafträder vor Ort besichtigt, sich dann dazu entschliesst diese zu einem Betrag von 1x 2.300,- und 1x 2.400,- zu erwerben und eine Anzahlung von 600,- zu leisten. Mündlich wird des weiteren vereinbart, dass die Abholung in der darauffolgenden Woche erfolgt, hierbei auch die Restzahlung zu leisten ist und ein schriftlicher Kaufvertrag unterzeichnet wird (bzgl. Gewährleistungsausschluss, Rahmennr., Mot.Nr. etc...)
Nehmen wir mal an, der Käufer meldet sich darauf 4 Wochen nicht und erklärt - nach Kontaktaufnahme des Verkäufers - am telefon, daß er die Anzahlung wieder zurückerstattet haben möchte und vom - noch immer nur - mündlichen Kaufvertrag zurücktreten möchte.
Der Verkäufer würde daraufhin den Käufer schriftlich darauf aufmerksam machen, dass der Kaufvertrag nicht hinfällig ist, die Abholung und auch die Restzahlung zu erfolgen hat und setzt eine Frist von 7 Tagen. Angenommen, der Käufer lässt diese Frist verstreichen und der Verkäufer kontaktiert den Käufer nochmals schriftlich mit der Zahlungsaufforderung, einer weiteren Frist von 7 Tagen und dem Hinweis dass dieser sich Schadensersatzansprüche ausdrücklich vorbehält.

Nun würden sich für den weiteren Ablauf folgende Fragen ergeben:
a.) sind die Fristen angemessen?
b.) kann daraufhin eine Mahnbescheid in Auftrag gegeben werden (privat-privat?)
c.) könnten in diesem fiktiven fall bei diesem o.g. ablauf schadensersatzansprüche geltend gemacht werden und wie würde dies von statten gehen bzw. welche Möglichkeiten hätte diese Privatperson, dass dieser Vertrag erfüllt werden würde?

Besten Dank im Voraus !
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Stichworte
kaufvertrag, kfz, kraftfahrzeug, privat, verzug

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