Dies ist eine Diskussion zu Mündliche Absprache Softwarelösung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Mündliche Absprache Softwarelösung ich hoffe, ich bin hier im richtigen Bereich. Falls nicht bitte verschieben. Danke.:-) Ich habe eine Frage zu folgendem fiktiven Fall: Firma A bietet Firma B mündlich an, eine Software zu entwickeln, die später vielleicht sogar durch Firma A vermarktet werden könnte und für die, Firma B quasi als Test-Firma dient. Das heisst Firma B würde die Software umsonst zur Verfügung gestellt bekommen, liefert dafür Testergebnisse aus realen Anwendungsfällen. Bei Gepsrächen zu der Software äussert Firma A Ideen zur Erweiterung der ursprünglichen Idee, welche Firma B enorm die Arbeit erleichtern würde und die Firma B auch für gut befindet. Während der Gespräche wird von Firma A gesagt, dass man versuchen könnte die Software bis z.B. Dezember des aktuellen Jahres oder Februar des Folgejahres testfertig entwickelt zu haben, dass dies jedoch nicht sicher sei. Während der Entwicklung bittet Firma B darum die ursprüngliche Idee, ohne Erweiterungen abzuspalten, so dass damit möglicherweise bereits jetzt gearbeitet werden kann. Dies wird von Firma A auch umgesetzt, kann jedoch von Firma B nicht benutzt werden, da sie gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt (z.B. Daten in entsprechendem Format). Aufgrund einer hohen Projektauslastung ist Firma A nun längere Zeit nicht im Stande die erweiterte Version der Software, die ja nicht honoriert ist weiter zu bearbeiten und widmet sich somit den honorierten Projekten. Bei einem weiteren Gespräch mit Firma B wird dann von dieser gesagt, dass eine mündliche Absprache bestand, in der festgelegt wurde, dass Firma B als "Pilot-Firma" für die Software dienen sollte und zugesagt wurde, dass die Lösung bis Dezember bzw. Februar fertig sei. Da bei Firma B nun ebenfalls eine große Projektreihe ansteht, würde die Software dringend benötigt. Firma A kann und will jedoch keine festen Zusagen machen, wann mit einer fertigen Testversion zu rechnen ist, da sie ja z.Z. mit honorierten Projekten befasst ist. Daraufhin sagt Firma B, dass wenn die Software nicht binnen z.B. zwei Monaten fertigestellt ist, diese bei einer Firma C in Auftrag gegeben wird, da die Software nun ja dringend benötigt wird. Danach würde Firma B die Kosten für die Entwicklung bei Firma A einklagen, da eine mündliche Absprache bestand und ein Fertigstellungs-Termin zugesagt wurde. Firma A hebt auch noch einmal hervor, dass niemals etwas zugesagt und auch nicht schriftlich vereinbart wurde. Aufgrund der Äusserung von Firma B beendet Firma A die Zusammenarbeit mit Firma B. Nun die Frage, ob Firma B tatsächlich die Kosten für die Entwicklung bei Firma A einklagen könnte? Vielen Dank für die Antworten. Viele Grüße |
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| kein honorar, mündliche absprache, software |
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