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Mülltonnen Leerung

Dies ist eine Diskussion zu Mülltonnen Leerung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 01.02.2012, 12:22
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Mülltonnen Leerung

Hallo

Folgender Fall:
Der örtliche Müllentsorger weigert sich, die Mülltonnen zu leeren, wenn diese nicht auf dem dem Grundstück gegenüberliegenden Gehweg zur Leerung hingestellt wird.

Das Grundstück selber liegt in einem reinen Wohngebiet und ist einfach anfahrbar. Die Strasse ist eine Ringstrasse, also keine Sackgasse o. ä. und der Besitzer stellt die Mülltonne immer an den Strassenrand seines Grundstückes. Es gibt keinerlei Hindernisse, die der Müllabfuhr die Zufahrt zu dem Grundstück erschweren oder gar unmöglich machen.

Der Gegenüberliegende Gehweg ist nur 1,50 m breit (von einer hohen Grundstückshecke gesäumt)und hat keinen abgesenkten Bordstein. Die Mülltonnen sind - wenn sie voll sind - sehr schwer (240 L). Erschwerend hinzu kommt noch, dass im Winter vor dem Gehweg sehr hohe, meist vereiste, Schneeberge vom Räumdienst liegen.
Die Besitzer der Mülltonnen sind Mitte 70 und körperlich nicht mehr besonders fit. Es ist ihnen kaum möglich, die Tonne über den hohen Randstein und ggf. noch über die Schneeberge zu wuchten.

Der Müllentsorger benutzt neuerdings sogenannte "Seitenlader". Vermutlich aus Gründen der Gewinnmaximierung hat er jetzt bestimmte Strassenzüge dazu aufgefordert, den Müll jeweils nur auf einer Seite bereitzustellen, damit er nicht zweimal durchfahren muss und weigert sich, alle "falsch" abgestellten Mülltonnen abzuholen. Landratsamt wurde bereits deswegen kontaktiert und vertritt dieselbe Meinung.

Meine Frage jetzt:
1. Kann man verlangen, die Mülltonne auf einem schmalen Gehweg abzustellen, obwohl das Grundstück problemlos anzufahren ist und die Mülltonne dort kein Hindernis darstellt?
2. Wie breit muss ein Gehweg noch sein, wenn ein Hindernis darauf steht, damit Rollstuhlfahrer und Kinderwägen durchpassen? Bzw. wieviel Platz muss bleiben? Gibs dazu irgendwo 'ne Vorschrift?

Ich habe schon gegoogelt, aber leider nirgends eine halbwegs verlässliche Info dazu gefunden. Ich danke Euch schonmal im voraus für Eure Tips

LG
Paso
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  #2 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 15:12
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AW: Mülltonnen Leerung

Zitat:
Zitat von PasoDoble Beitrag anzeigen
Hallo
(...)
Der Müllentsorger benutzt neuerdings sogenannte "Seitenlader". Vermutlich aus Gründen der Gewinnmaximierung hat er jetzt bestimmte Strassenzüge dazu aufgefordert, den Müll jeweils nur auf einer Seite bereitzustellen, damit er nicht zweimal durchfahren muss und weigert sich, alle "falsch" abgestellten Mülltonnen abzuholen. Landratsamt wurde bereits deswegen kontaktiert und vertritt dieselbe Meinung.

Meine Frage jetzt:
1. Kann man verlangen, die Mülltonne auf einem schmalen Gehweg abzustellen, obwohl das Grundstück problemlos anzufahren ist und die Mülltonne dort kein Hindernis darstellt?
2. Wie breit muss ein Gehweg noch sein, wenn ein Hindernis darauf steht, damit Rollstuhlfahrer und Kinderwägen durchpassen? Bzw. wieviel Platz muss bleiben? Gibs dazu irgendwo 'ne Vorschrift? (...)
LG
Paso
Das kann man so pauschal nicht beantworten

Die Gemeinde bzw. der Landkreis regelt die Abfallbeseitigung. Hierzu erlässt die Gebietskörperschaft i.d.R. Satzungen (Abfallwirtschaftssatzung oder ähnliche Satzungen/Verordnungen). Hier ist i.d.R. wieder geregelt, wie das Einsammeln und Befördern des Mülls im "Holsystem" erfolgt.

Und jetzt beginnen die Unterschiede:

Meist steht da lapidar, dass die Müllbehältnisse so bereitgestellt werden müssen, dass der Müllentsorger (= das beauftragte Unternehmen) diese am oder auf dem Grundstück abholen kann. Werden die Tonnen auf dem Grundstück abgeholt, ist geregelt, wie weit die Tonnen maximal im Grundstück stehen dürfen.

Die Gebietskörperschaft verhandelt jeden Straßenzug mit dem Unternehmer und legt die Abfuhrtage, Abfuhrzeiten oder auch den Abholplatz der Tonnen fest. Diese Dinge werden i.d.R. öffentlich bekannt gemacht (Aushang) und/oder die Anwohner erhalten Informationsschreiben.

Daher ist zu prüfen, was in der Satzung steht oder bekannt gemacht wurde.

---

Da i.d.R. auch geregelt wird, wann die Tonnen frühestens rausgestellt werden darf (z.B. am Vorabend des Abholtages) ist nur mit einer Einschränkung des Fußweges zu rechnen, die i.d.R. toleriert wird.

---

Dort wo es bautechnisch möglich ist, soll bei der Neuplanung von Gehwegen eine Breite von 1,50 m bis 2 m vorgesehen werden.

Es gibt aber Abweichungen, wenn z.B. die Breite des Straßenraums baulich keinen beidseitigen oder keinen einseitigen Gehweg (in den o.g. Maßen) zulässt.

Für einen Rollstuhl braucht man min. 1,20 m Breite ...

---

Tipp:
Vielleicht kann man der Gebietskörperschaft vorschlagen, dass mit dem Unternehmer vereinbart wird, dass er die Behältnisse selbst auf die andere Straßenseite und zurück verbringt. Da läuft dann ein netter Herr vorab durch die Straße und verschiebt die (vollen) Tonnen ...

Das treibt zwar die Müllgebühren in die Höhe, aber ...
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  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 17:42
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AW: Mülltonnen Leerung

Vielen Dank für die ausführliche Antwort

Auszug aus der Satzung des Abfallwirtschaftsbetriebs:
Zitat:
Fahrzeuge und Fußgänger dürfen durch die Aufstellung der Abfallbehälter oder der Gelben Säcke nicht behindert oder gefährdet werden. In esonders gelagerten Fällen bestimmt der Landkreis den Standort.
....
Sind Straßen, Straßenteile, Straßenzüge und Wohnwege mit den Sammelfahrzeugen nicht befahrbar oder können Grundstücke nur mit unverhältnismäßigem Aufwand angefahren werden, so haben die Verpflichteten nach § 3 die Abfallbehälter und Gelben Säcke an eine durch die Sammelfahrzeuge jederzeit erreichbare Stelle zu bringen.
Der Müllbehälter ist ca. 60 cm tief, das bedeutet, dass der Bürgersteig in dem Fall nur noch ca. 90 cm breit ist, was dann wohl nicht mehr ausreicht für einen Rollstuhl. In oben zitierter Satzung steht ja auch eindeutig, dass man Fußgänger nicht behindern darf.

Das Grundstück ist sicherlich auch nicht nur mit erheblichen Mehraufwand anzufahren, da das Haus direkt an einer normalen Wohnstrasse liegt, die keine Einbahnstrasse ist und wo äußerst selten geparkte Autos stehen.

Die Idee mit der Gebietskörperschaft hört sich zwar gut an, aber mit dem Unternehmer wurde bereits gesprochen. Dieser weigert sich, die Tonnen von eigenen Mitarbeitern an die richtige Stelle zu schieben. Der nachfragende Bürger wurde sogar am Telefon ausgelacht, als er deswegen anrief.

Wenn ich das jetzt richtig verstehe, fordert der Abfallbetrieb die Kunden zu Begehung von Ordnungswidrigkeiten auf, wenn er verlangt, dass die Mülltonnen auf dem schmalen Gehweg gestellt werden müssen. Lohnt es sich, dagegen anwaltlich vorzugehen? Es geht ja auch um evtl. Regressansprüche, wenn z. B. ein Rollstuhlfahrer deswegen stürzt.

Und wie siehts damit aus, darf man die Tonne evtl. auf die Strasse stellen statt auf den Gehweg?
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Alt 01.02.2012, 22:36
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AW: Mülltonnen Leerung

In der Satzung nachsehen, was die Gemeinde oder der Kreis vorschreiben! Die Abfälle werden am Grundstück und nicht irgendwo anders abgeholt, zumindest solange nicht eindeutig erkennbar ist, dass es nicht möglich ist, mit einem herkömmlichen Müllauto dahin zugelangen.
Bleibt die Tonne voll, beim Amt beschweren!


Das der Unternehmer sein teures Auto auslasten möchte, ist schon irgendwo verständlich. Schließlich hat er die zwei Leute, die bisher die Tonnen angehangen haben, nicht nur aus Jux und Tollerei dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung gestellt. Wenn er aber noch sparsamer werden wollte, bräuchte er ja nur bekanntgeben, dass sein Auto jeden Mittwoch irgendwann zwischen 10 und 15:00 Uhr eine Stunde auf dem Dorfplatz steht und Abfälle entgegennimmt. Wer davon 2km weit weg wohnt, ist selbst schuld ...

Als gelegentlicher Passant empfinde ich die vielen Mülltonnen, die von solchen Fahrzeugen dann wieder irgendwie "fallen gelassen" wurden, auch so schon als Zumutung. Als Nichtanwohner in fremder Stadt ist es noch schwerer, wirksam zu murren.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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Alt 02.02.2012, 08:39
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AW: Mülltonnen Leerung

Die Idee ist gut, kann ich dem Müllunternehmen ja mal vorschlagen^^

Die Mülltonnen wurde im übrigen auch schon mehrfach eine Strasse weiter "fallengelassen" von der Müllabfuhr, wo man erstmal ewig suchen musste, bis man seine Mülltonne wiederfand. Scheint ein lustiger Mensch zu sein, dieser Müllmann, mit viel Sinn für Humor^^

In der Satzung steht "können Grundstücke nur mit unverhältnismäßigem Aufwand angefahren werden", und das ist da ganz gewiss nicht der Fall.

Problem ist nun aber, dass die beiden betroffenen Haushalte sich weigern, den Müll über die momentanen Schneeberge rüberzuwuchten und die Müllabfuhr sich weigert, den Müll auf der "falschen" Strassenseite mitzunehmen.

Angeschrieben wurde das Landratsamt schon, aber kam bisher noch keine Antwort. Und wenn diese dann kommt, wird diese lauten, dass man verpflichtet ist, denn Müll rüberzuschieben, wie am Telefon schon angedeutet. Aber am Telefon konnte dieser Mensch keinerlei Angaben machen, welche Gesetze dies belegen.

Das vorrangige Problem ist nun, dass die Mülltonnen bis oben hin voll sind und die Haushalte jetzt nicht wissen, wohin mit dem Müll.
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bürgersteig, gehweg, leerung, müll, weigern

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