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Mögliche Konventionalstrafe bei Absage eines mündlichen Vertrages in einem Theaterensemble

Dies ist eine Diskussion zu Mögliche Konventionalstrafe bei Absage eines mündlichen Vertrages in einem Theaterensemble innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 23.09.2010, 02:20
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Mögliche Konventionalstrafe bei Absage eines mündlichen Vertrages in einem Theaterensemble

Mehrere Künstler haben Streit mit einem Theaterensemble bekommen mit dem ein Auftritt in einem Theater geplant ist.
Zu diesem Auftritt gibt es keinerlei schriftliche Zusagen oder Verträge. Nur beiderseitige organisatorische Mails zur Reiseplanung und Austattung.
Die Vergütung und zu leistenden Pflichten wurden nur vage abgesprochen.
Nun sind die Künstler mit denn gestellten Konditionen sehr unzufrieden.
Die Ensembleleitung muss mit einer Konventionalstrafe und dem Verlust der Reisekosten und Gagen bei Ausfall rechnen.
Wie weit sind die Künstler zu diesem Auftritt verpflichtet und bei einem Ausfall haftbar ?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.09.2010, 03:03
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AW: Mögliche Konventionalstrafe bei Absage eines mündlichen Vertrages in einem Theaterensemble

Weiß Jemand eine Antwort ?
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  #3 (permalink)  
Alt 24.09.2010, 08:44
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AW: Mögliche Konventionalstrafe bei Absage eines mündlichen Vertrages in einem Theaterensemble

Tja, wie weit sind die Künstler denn mit dem Impresario bereits vertraglich verbandelt? Das muss bis ins Detail geklärt sein. Hier sieht es so aus, als wolle der Impresario die Künstler zu etwas zwingen, diese sind aber der Meinung, er könne es noch nicht, weil es nicht vereinbart sei. Beides ist möglich und hier aus dem Sachverhalt nicht zu entnehmen:
1. die Künstler können absagen, der Impresario steht in Unterhose da
2. die Künstler künsteln, oder sie zahlen.
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In memoriam Otfried Preußler

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  #4 (permalink)  
Alt 24.09.2010, 13:17
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AW: Mögliche Konventionalstrafe bei Absage eines mündlichen Vertrages in einem Theaterensemble

"Tja, wie weit sind die Künstler denn mit dem Impresario bereits vertraglich verbandelt?"

Alles in dieser ersten gemeinsamen Produktion verlief bislang mündlich und in beiden Parteien gab es bei Gesprächen ungefähr die selbe Anzahl an Teilnehmern, so dass Aussage gegen Aussage stehen müsste.
Allerdings stand schon zu Anfang der Produktion fest das es diesen Termin geben wird. Es war nur nicht klar in welcher Formation in welchem Umfang und zu welchen Konditionen.
Die Konditionen wurden erst nach etlichen Monaten kurz vor dem Termin bekannt gegeben.
Der Impresario behauptet natürlich die Konditionen wären schon immer klar gewesen.
Allerdings geht aus den Emails der Künstler hervor das dies nicht der Fall war.
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  #5 (permalink)  
Alt 24.09.2010, 13:42
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AW: Mögliche Konventionalstrafe bei Absage eines mündlichen Vertrages in einem Theaterensemble

Zitat:
Zitat von herrmontag Beitrag anzeigen
Die Konditionen wurden erst nach etlichen Monaten kurz vor dem Termin bekannt gegeben.
Der Impresario behauptet natürlich die Konditionen wären schon immer klar gewesen.
Allerdings geht aus den Emails der Künstler hervor das dies nicht der Fall war.
Dann sieht es so aus, als sei bisher keine vertragliche Einigung erfolgt. Das ist dann Pech für die Kuh Elsa ääh den Impresario.

"Aussage gegen Aussage" gibt es so nicht, insbesondere die Anzahl der Zeugen spielt keine Rolle. Ein glaubwürdiger Zeuge reicht gegen 20 unglaubwürdige aus.
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  #6 (permalink)  
Alt 26.09.2010, 23:25
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AW: Mögliche Konventionalstrafe bei Absage eines mündlichen Vertrages in einem Theaterensemble

Vielen Dank für die Antwort.

Ok. wenn ich richtig verstanden habe sieht es so aus:
Die Künstler und der Impresario sind sich über die Termine einig, sonst hätte es ja keine Mails zu den technischen Vorbereitungen, Bio und die Reise gegeben.
Man hat es aber verpasst den inhaltlichen Umfang und die Gage festzulegen und wird sich darüber nicht einig.
Somit ist kein Vertag zustande gekommen und die Künstler sind zu diesen Auftritten nicht Verpflichtet - richtig ?
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  #7 (permalink)  
Alt 27.09.2010, 07:59
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Meiner Meinung nach: ja!

Eine Terminvereinbarung reicht nicht für einen Vertragsschluss aus. Zumindest die "üblichen Bedingungen" oder Ähnliches hätte vereinbart sein müssen. Ich gehe nicht dafür aus, dass es im Kunstgewerbe eine fixe oder zumindest branchenübliche Taxe geht, vond er beide Seiten ausgehen können, wenn sie einen Auftritt vereinbaren.
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konventionalstrafe, künstler, mündlicher vertrag

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