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Modelvertrag - "kommerzielle Nutzung"

Dies ist eine Diskussion zu Modelvertrag - "kommerzielle Nutzung" innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  • 1 Post By Klaus0155

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  #1 (permalink)  
Alt 24.10.2011, 16:25
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Modelvertrag - "kommerzielle Nutzung"

Angenommen Model A schließt mit Fotograf B einen Vertrag über die Nutzungsrechte der beieinem Shooting entstandenen Bilder ab.

Der Vertrag räumt dem Model das Recht ein, die Bilder zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden, aufgeführt sei hier "(z.B. Homepage, Sedcard etc. )".

A leitet als Selbstständige ein Einzelunternehmen und verwendet eines der Bilder auf ihrer eigenen (nicht-Model-bezogenen-Firmen)Homepage.
Nun meldet sich B nach drei Jahren und behauptet plötzlich, die Verwendung in dieser Art würde eine Zweckentfremdung darstellen, da A seines Erachtens nach lediglich für sich als Privatperson werben dürfe.

Das Unternehmen besteht lediglich aus der im Vertrag genannten Einzelperson.

Stellt die Verwendung durch A wirklich eine "Zweckentfremdung" dar?

------

Zusatz: Angenommen A lägen Email-Verläufe von vor zwei Jahren vor, in denen B über die Verwendung für die Homepage in Kenntnis gesetzt wurde.

Geändert von MProf (24.10.2011 um 20:37 Uhr). Grund: Zusatz eingefügt
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Alt 25.10.2011, 05:14
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AW: Modelvertrag - "kommerzielle Nutzung"

Zitat:
Zitat von MProf Beitrag anzeigen
Nun meldet sich B nach drei Jahren und behauptet plötzlich, die Verwendung in dieser Art würde eine Zweckentfremdung darstellen, da A seines Erachtens nach lediglich für sich als Privatperson werben dürfe.
Nach drei Jahren könnte ein Anspruch auf Schadensersatz verjährt sein. Drei Jahre nach Ende der Nutzung des Abbildes. Auch ein Anspruch auf Unterlassung. Bei späterer Nutzung wohl kaum. Siehe KUrhg "§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden."

Eine "In-Kenntnis-Setzung" des Vertragspartners von einer vertragswidrigen Nutzung ist keine wirksame Vertragsänderung. Ein Stillschweigen des Partners kann nicht per se als Zustimmung gewertet werden.

Urteile besagen, dass man Passfotos für 20,- nicht einfach für eine Webpräsenz benutzen darf - da muss man zuzahlen bzw. die Nutzung unterlassen oder beides.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 25.10.2011, 13:44
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AW: Modelvertrag - "kommerzielle Nutzung"

Dem Model wäre in dem Vertrag aber das Recht zugesprochen, die Bilder zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen. Hier ist auch die eigene Homepage mit als Beispiel aufgeführt.
Wenn eines dieser Bilder nun als Header auf der Website des Models verwendet werden würde, bewirbt das Model hier als Selbstständige doch lediglich sich selbst, oder sehe ich das falsch?
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  #4 (permalink)  
Alt 25.10.2011, 14:53
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AW: Modelvertrag - "kommerzielle Nutzung"

MProf,ich bin auch Ihrer Meinung,theoretisch müsste man allerdings (meiner Meinung nach) beide Antworten für richtig erklären.
Einerseits wird es ja durch den Vertrag unterbunden die entstandenen Bilder außerhalb zu Zwecken der Eigenproduktion zu nutzen,daher müsste man verfahren,wie Gerd aus Berlin es beschrieben hat.
Allerdings war mein erster Gedanke genau der,dass sie eine Einzelperson ist und in diesem Falle ja auch nur Werbung für sich selbst macht.
Allerdings glaube ich,dass,wenn es zu einem Prozess kommen sollte der Richter selbst entscheiden müsste,da es in diesem Fall keine einheitliche Lösung gibt.
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  #5 (permalink)  
Alt 25.10.2011, 15:07
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AW: Modelvertrag - "kommerzielle Nutzung"

Zitat:
Zitat von MProf Beitrag anzeigen
Angenommen Model A schließt mit Fotograf B einen Vertrag über die Nutzungsrechte der beieinem Shooting entstandenen Bilder ab.

Der Vertrag räumt dem Model das Recht ein, die Bilder zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden, aufgeführt sei hier "(z.B. Homepage, Sedcard etc. )".

A leitet als Selbstständige ein Einzelunternehmen und verwendet eines der Bilder auf ihrer eigenen (nicht-Model-bezogenen-Firmen)Homepage.
Nun meldet sich B nach drei Jahren und behauptet plötzlich, die Verwendung in dieser Art würde eine Zweckentfremdung darstellen, da A seines Erachtens nach lediglich für sich als Privatperson werben dürfe.

Das Unternehmen besteht lediglich aus der im Vertrag genannten Einzelperson.

Stellt die Verwendung durch A wirklich eine "Zweckentfremdung" dar?

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Zusatz: Angenommen A lägen Email-Verläufe von vor zwei Jahren vor, in denen B über die Verwendung für die Homepage in Kenntnis gesetzt wurde.
Die Problematik könnte darin liegen, dass -soweit geschildert und erkennbar- vertragsmäßig das Recht zur Eigenwerbung als Model zugestanden wurde. Dies ergibt sich aus der Darstellung "aufgeführt sei hier "(z.B. Homepage, Sedcard etc. )". Mit Sedcard werden Bewerbungsunterlagen von Models bei Agenturen, Magazinen etc. bezeichnet.

Im fiktiven Fall wurde das Bild jedoch explizit auf einer "eigenen (nicht-Model-bezogenen-Firmen)Homepage" verwendet. Das scheint mir der Vertragsvereinbarung zuwider zu laufen.

Die Bemerkung "nach drei Jahren" kann m.E. auch so interpretiert werden, dass das Bild seit drei Jahren verwendet wird und der Vertragspartner dies erst jetzt bemerkt hat, die Frage der Verjährung stellte sich dann naturgemäß nicht. Die/der TE möge dies bitte präzisieren.

Zum Zusatz: Möglicherweise war der Emailverkehr so gehalten, dass der Vertragspartner hinsichtlich der Eigenschaft der Homepage angenommen hatte, die Homepage diene der Vermarktung als Model.
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Gruß
Klaus
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Alt 25.10.2011, 15:12
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AW: Modelvertrag - "kommerzielle Nutzung"

Klaus,dieser Meinung bin ich auch,ich konnte es nur in eigenen Worten nicht deutlich machen!

Wenn sie die Bilder für andere Zwecke verwendet,kann der Fotograph ihr ganz sauber eine Klage an den Hals hängen.^_^
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fotograf, model, selbständige, urheberrecht, vertrag

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