Dies ist eine Diskussion zu Miteigentum, Sondereigentum, Ausgleichszahlung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Eine WEG hat ein Grundstück von 1.500 qm auf dem ein mehrgeschossiges Wohnhaus mit zehn Wohneinheiten zu je 100 qm steht. In der Teilungserklärung ist eine Wohneinheit gleich ein tausendstel Anteil von insgesamt 10.000. Es gibt kein Sondereigentum. Zwei Eigentümer besitzen jeweils eine Wohneinheit und ein Investor hat acht Wohneinheiten. Die Teilungserklärung kann mit Dreiviertelmehrheit geändert werden. Fragen: 1. Kann der Investor ohne Zustimmung auf dem Flachdach zwei weitere Wohneinheiten zu je 100 qm mit 50 qm Dachterrasse errichten und als Eigentum verkaufen? 2. Welche Anteile ergeben sich pro Wohnung mit Dachterrasse? 3. Gibt es für die zwei anderen Eigentümer einen finanziellen Ausgleich ihres nun geringeren Eigentumsanteils? |
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