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Mitarbeiterversammlung Anwesendheitspflicht?

Dies ist eine Diskussion zu Mitarbeiterversammlung Anwesendheitspflicht? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 20:47
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Exclamation Mitarbeiterversammlung Anwesendheitspflicht?

Mal angenommen, jemand arbeitet auf 400 € Basis. Diese Firma hat Arbeitszeiten von 7-21:30 Uhr in der Woche. Diese Person ist Hauptberuflich Selbständig und hat somit über den Tag verteilt Termine. Jetzt findet eine Mitarbeiterversammlung mitte der Woche um 20 Uhr in dem Betrieb statt in dem er auf 400€ Basis arbeitet. Hier wird dieser Person gesagt, dass eine Anwesendheitspflicht besteht. Die MAV ist aber nur für eine bestimmte Abteilung oder Bereich, wozu die Person eigentlich nicht gehört. Die Person hat aber an dem Abend Termine in der Selbständigkeit.
Ist die Person nun verpflichtet an der MAV teil zu nehmen?
Danke über hilfreiche Kommentare
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  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 22:59
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AW: Mitarbeiterversammlung Anwesendheitspflicht?

Die sonstige selbständige Tätigkeit ist uninteressant. Wichtig ist, wie die Arbeitszeit von "jemand" vertraglich festgelegt ist und ob die einladende Person überhaupt dazu berechtigt ist.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #3 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 13:28
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AW: Mitarbeiterversammlung Anwesendheitspflicht?

Die Person Arbeitet eigentlich immer nur am Wochenende und nur wenn mal not am Mann ist muss die Person in der Woche einspringen. Die Person, die die Mav einberufen hat, ist Geschäftsführer der Firma. Was kann die Person jetzt tun? Muss die Person an der Mav teilnehmen?
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  #4 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 14:29
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AW: Mitarbeiterversammlung Anwesendheitspflicht?

Sieht der Vertrag vor, dass die Person zu springen hat, wenn der Chef ruft, muss sie halt springen, wenn der Chef ruft.

Hat die Person geregelte Arbeitszeit, muss sie auch nur während dieser kommen.

Ist alles Verhandlungssache, könnte man eben mal drüber reden.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #5 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 14:37
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AW: Mitarbeiterversammlung Anwesendheitspflicht?

Grundsätzlich besteht für Mitarbeiter einer Firma Anwesenheitspflicht bei einer Mitarbeiterversammlung, sofern sie in die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit fällt und der AG sie als anwesenheitspflichtig deklariert hat.

Der AG muss die Zeit, die für die Teilnahme an der Mitarbeiterversammlung aufgewandt wird, vergüten.

ME muss er auch zusätzlich anfallende Fahrtkosten vergüten, die MA entstehen, die zu der Mitarbeiterversammlung extra anreisen müssen oder an einen Ort anreisen müssen, der nicht ihre vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitsstätte ist - müsste ich aber noch mal nachsehen.
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