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Mit dem Auto hinterherfahren

Dies ist eine Diskussion zu Mit dem Auto hinterherfahren innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 22.07.2012, 18:40
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Mit dem Auto hinterherfahren

Hallo,
folgender Fall:

Person B weist Person A auf sein vermeintlich falsch abgestelltes Fahrzeug hin. Es findet eine kleine Diskussion statt Person A, im Aufbrechen begriffen, bewegt sein Fahrzeug schlussendlich fort, fährt Person B kurzzeitig hinterher,

Hat sich Person A strafbar gemacht ???

Grüße....
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  #2 (permalink)  
Alt 22.07.2012, 18:58
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AW: Mit dem Auto hinterherfahren

kommt drauf an, wie und in welcher absicht. was genau ist unter "diskussion" zu verstehen? vielleicht is ne nötigung daraus zu machen...
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  #3 (permalink)  
Alt 23.07.2012, 20:21
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AW: Mit dem Auto hinterherfahren

Also A bewegt sein Auto fort ( Weil im Aufbruch befindlich )und fährt auch noch B hinterher, der dann ja vor ihm Abgefahren sein muss ? Irgendwie merkwürdig. Und was soll denn strafbar sein ? Das Parken, das Diskutieren ? das Weg fahren ? Das Hinterherfahren ?

Nicht so klar das Beispiel. Sorry.
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auto, belästigung, hinterherfahren

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