Dies ist eine Diskussion zu Mietrückzahlung aufgrund Falschberechnung (Wohnraumhöhe) innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Mietrückzahlung aufgrund Falschberechnung (Wohnraumhöhe) |
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| AW: Mietrückzahlung aufgrund Falschberechnung (Wohnraumhöhe) Kommt stark auf den Vertrag an: In aller Regel jedoch nicht, da die qm-Angaben nachrichtlich sind. Jedoch koennte man verlangen, dass die Nebenkosten nach den aktuellen qm-Zahlen berechnet werden. Allerdings sind fuer Kellerraeume in den Mietvertraegen die ich unterschrieben habe nie die Groesse angegeben worden.
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| AW: Mietrückzahlung aufgrund Falschberechnung (Wohnraumhöhe) Hallo Mayerei, Danke für Ihre Antwort. Wenn ein Wohnraum falsch berechnet wurde (im Vertrag die Kellerräume als Wohnraum und Zimmer 4 und 5 ausgewiesen sind) dann würde aber doch mit der Regelung wie sie auch mit Dachschrägen angewendet wird, eine deutliche Abweichung erreicht. |
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| AW: Mietrückzahlung aufgrund Falschberechnung (Wohnraumhöhe) Kellerraeume duerfen nach Bauordnungsrecht (im Allgemeinen (Laenderrecht)) nicht als Wohnraum ausgegeben werden duerfen. In den meisten Mietvertraegen steht meistens "ca." u.ae.: Es gibt genuegend Gerichtsurteile, die deswegen gescheitert sind. Man kann versuchen die Nebenkosten nach den tatsaechlichen qm berechnen lassen, man kann schauen ob nach den tatsaechlichen qm Mietwucher eintritt (EUR/qm). Ich denke aber die Regeln ueber Mietwucher sind in keiner deutschen Stadt mehr anwendbar. Aufloesen kann man den Vertrag mMn nicht, insbesondere nicht, wenn der Wohnraum besichtigt wurde. Zitat:
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| AW: Mietrückzahlung aufgrund Falschberechnung (Wohnraumhöhe) Das koennte ich ubrigens als Beleidigung auffassen ![]() menno, da bemühe ich mich einmal nett zu sein ![]() Kellerräume dürfen nicht als Wohnraum angegeben werden? Wie ärgerlich ist das denn rückwirkend. Man muss sich doch schlichtweg betrogen fühlen, wenn man über einen langen Zeitraum "abgezockt" und gewissermaßen betrogen wurde. Warum heißt es, dass Wohnraum zwischen 1,50 und 2 Metern nur mit 50 % berechnet werden darf, wenn man dann keine Handhabe hat? (Was ist, wenn im Mietvertrag steht: Wohnraum 85 qm, also KEIN circa?) |
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| AW: Mietrückzahlung aufgrund Falschberechnung (Wohnraumhöhe) Die Bauordnungen legen dieses fest. z.B. BauO Bln: Zitat:
Zitat:
Aber schon das erste Zitat koennte ja fuer die Pruefung interessant sein, wobei bei der Pruefung, ob ueberhaupt Wohnraum/Aufenthaltsraum vorliegt die BauO genommen werden muss, die zum Zeitpunkt der Errichtung rechtsgueltig war. Das wird dann lustig, wenn ein Altbau von 1890 in 2006 in Eigentumswohnungen ungewandelt wurde. Was man machen koennte, wenn festgestellt wird, dass das keine Wohnung ist? k.A.? Bauamt anfragen und die Wohnungsnutzung untersagen lassen (koennte aber sofortiges Nutzungsverbot bedeuten). Dannach auf Schadensersatz klagen. Evtl Betrug? (Ich vermiete eine Wohnung, besitze aber keine) Evtl. ungueltiger Vertrag, weil ja Vertrag ueber Wohnung abgeschlossen wurde, dieses aber keine Wohnung ist. ... Zum Anfang wuerde ich in dem fiktiven Fall mir die BauO schnappen und schauen was diese sagt (Aufenthaltsraeume im Keller moeglich?, Mindestanforderungen an Aufenthaltsraeumen). Zitat:
Aus welchem Gesetzestext stammt den diese Vorschrift? Die Gesetzestexte geben auch immer ihre Gueltigkeitsbereich an.
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| mietrückzahlung, mietvertrag, wohnflächenberechnung, wohnraum |
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