Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Mietrückzahlung aufgrund Falschberechnung (Wohnraumhöhe)

Dies ist eine Diskussion zu Mietrückzahlung aufgrund Falschberechnung (Wohnraumhöhe) innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 17.08.2012, 18:45
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 3
Keine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Mietrückzahlung aufgrund Falschberechnung (Wohnraumhöhe)

Wenn ein Mietvertrag unterzeichnet wurde und sich dann zufällig herausstellt, dass ein vermieteter, ausgebauter Keller keine Stehhöhe von 2 m aufweist - kann der Mieter dann eine Mietrückzahlung fordern, weil somit die Fläche nur mit 50% hätte berechnet werden dürfen?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 17.08.2012, 19:40
Star Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 661
100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)  
AW: Mietrückzahlung aufgrund Falschberechnung (Wohnraumhöhe)

Kommt stark auf den Vertrag an: In aller Regel jedoch nicht, da die qm-Angaben nachrichtlich sind.
Jedoch koennte man verlangen, dass die Nebenkosten nach den aktuellen qm-Zahlen berechnet werden.

Allerdings sind fuer Kellerraeume in den Mietvertraegen die ich unterschrieben habe nie die Groesse angegeben worden.
__________________
Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 17.08.2012, 19:49
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 3
Keine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Mietrückzahlung aufgrund Falschberechnung (Wohnraumhöhe)

Hallo Mayerei, Danke für Ihre Antwort. Wenn ein Wohnraum falsch berechnet wurde (im Vertrag die Kellerräume als Wohnraum und Zimmer 4 und 5 ausgewiesen sind) dann würde aber doch mit der Regelung wie sie auch mit Dachschrägen angewendet wird, eine deutliche Abweichung erreicht.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 17.08.2012, 19:57
Star Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 661
100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)  
AW: Mietrückzahlung aufgrund Falschberechnung (Wohnraumhöhe)

Kellerraeume duerfen nach Bauordnungsrecht (im Allgemeinen (Laenderrecht)) nicht als Wohnraum ausgegeben werden duerfen.

In den meisten Mietvertraegen steht meistens "ca." u.ae.: Es gibt genuegend Gerichtsurteile, die deswegen gescheitert sind.
Man kann versuchen die Nebenkosten nach den tatsaechlichen qm berechnen lassen, man kann schauen ob nach den tatsaechlichen qm Mietwucher eintritt (EUR/qm). Ich denke aber die Regeln ueber Mietwucher sind in keiner deutschen Stadt mehr anwendbar. Aufloesen kann man den Vertrag mMn nicht, insbesondere nicht, wenn der Wohnraum besichtigt wurde.

Zitat:
für Ihre Antwort
Das koennte ich ubrigens als Beleidigung auffassen
__________________
Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 18.08.2012, 09:54
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 3
Keine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, famositas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Mietrückzahlung aufgrund Falschberechnung (Wohnraumhöhe)

Das koennte ich ubrigens als Beleidigung auffassen

menno, da bemühe ich mich einmal nett zu sein

Kellerräume dürfen nicht als Wohnraum angegeben werden? Wie ärgerlich ist das denn rückwirkend. Man muss sich doch schlichtweg betrogen fühlen, wenn man über einen langen Zeitraum "abgezockt" und gewissermaßen betrogen wurde.
Warum heißt es, dass Wohnraum zwischen 1,50 und 2 Metern nur mit 50 % berechnet werden darf, wenn man dann keine Handhabe hat?
(Was ist, wenn im Mietvertrag steht: Wohnraum 85 qm, also KEIN circa?)
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 18.08.2012, 10:34
Star Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 661
100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (661 Beiträge, 48 Bewertungen)  
AW: Mietrückzahlung aufgrund Falschberechnung (Wohnraumhöhe)

Die Bauordnungen legen dieses fest.
z.B. BauO Bln:
Zitat:
§ 48 Aufenthaltsräume
(1) 1Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,50 m haben. 2Aufenthaltsräume im Dachraum müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,30 m über
mindestens der Hälfte ihrer Netto-Grundfläche haben; Raumteile mit einer lichten Raumhöhe
bis zu 1,50 m bleiben außer Betracht.
$3
Zitat:
(6) 1Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr
als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen; im Übrigen sind sie Kellergeschosse.
Die Verbindung finde ich jetzt leider nicht mehr, es gab mal ein Passus, das Aufenhaltsraeume nur in Geschossen eingerichtet werden duerfen. Mein Wissen ist hierbei etwas veraltet.

Aber schon das erste Zitat koennte ja fuer die Pruefung interessant sein, wobei bei der Pruefung, ob ueberhaupt Wohnraum/Aufenthaltsraum vorliegt die BauO genommen werden muss, die zum Zeitpunkt der Errichtung rechtsgueltig war.

Das wird dann lustig, wenn ein Altbau von 1890 in 2006 in Eigentumswohnungen ungewandelt wurde.

Was man machen koennte, wenn festgestellt wird, dass das keine Wohnung ist? k.A.? Bauamt anfragen und die Wohnungsnutzung untersagen lassen (koennte aber sofortiges Nutzungsverbot bedeuten). Dannach auf Schadensersatz klagen. Evtl Betrug? (Ich vermiete eine Wohnung, besitze aber keine) Evtl. ungueltiger Vertrag, weil ja Vertrag ueber Wohnung abgeschlossen wurde, dieses aber keine Wohnung ist. ...

Zum Anfang wuerde ich in dem fiktiven Fall mir die BauO schnappen und schauen was diese sagt (Aufenthaltsraeume im Keller moeglich?, Mindestanforderungen an Aufenthaltsraeumen).

Zitat:
Warum heißt es, dass Wohnraum zwischen 1,50 und 2 Metern nur mit 50 % berechnet werden darf, wenn man dann keine Handhabe hat?
Das sind meines Wissens nach Ausfuehrungsvorschriften zur Wertermittlung, die jedoch bei Miete (mMn!) nicht anwendbar sind.
Aus welchem Gesetzestext stammt den diese Vorschrift? Die Gesetzestexte geben auch immer ihre Gueltigkeitsbereich an.
__________________
Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
mietrückzahlung, mietvertrag, wohnflächenberechnung, wohnraum

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Betriebskostenabrechnung - 100% Steigerung aufgrund bisheriger Falschberechnung?? Mietrecht 12.04.2012 18:06
Mietrückzahlung des Vermieters bei fristloser Kündigung Mietrecht 12.02.2009 16:45
Wasserschaden-Mietrückzahlung Mietrecht 25.06.2008 17:24
Aufhebungsvertrag vs. Mietrückzahlung Mietrecht 15.02.2007 15:05
Mietrückzahlung ohne Vertrag? Mietrecht 26.06.2006 17:55





Wiki

Lexikon

Gesetze

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios