Dies ist eine Diskussion zu Mietrecht - welche Rechte hat der Mieter innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| "Der Hauptmieter vermietet dem Untermieter in der Wohnung ein unmöbliertes Zimmer. Dies schließt die Mitbenutzung von Bad/WC und Küche ein. Küchengeräte, Geschirr sowie Waschmaschine können grundsätzlich genutzt werden. Die Wäsche wird von den WG Bewohnern jeweils im eigenen Zimmer getrocknet." Bedeutet dies nun, dass der Mieter entweder fordern kann, dass der Vermieter die Küche bis zum Ende der Mietzeit stehen lassen muss oder dass der Mieter, wenn die Küche doch vorzeitig ausgebaut wird, mindestens eine Mietminderung einfordern kann? Wie wird der gewählte Wortlaut im Vertrag (siehe oben) ausgelegt? Muss die Kücheneinrichtung vorhanden sein oder kann der Vermieter (bzw Hauptmieter der Wohnung dessen Eigentum die gesamte Kücheneinrichtung ist) ohne Probleme die Küche ausbauen? Gibt das Wort "grundsätzlich" eine Art Schlupfloch, bei dem der Vermieter das Recht hat dem Mieter die Nutzung der Küche unmöglich machen kann? Wenn er dies nicht ohne Weiteres tun kann, wie muss der Mieter nun vorgehen? Mietminderung, wenn ja, um wie viel Prozent? Wie ist sieht es mit einer Renovierung aus? Das Zimmer wurde frisch renoviert übergeben. Der Mieter wohnt seit Juli 2011 also ca. 9 Monate im Zimmer. Im Mietvertrag steht folgendes: "Das Zimmer ist frisch renoviert, bei Auszug ist das Zimmer wieder zu renovieren ( Streichen, ggfs. Löcher verschliessen, wo nötig tapezieren.)" Muss der Mieter sich folglich an den Vertrag halten oder gelten Regelungen wie beispielsweise Wohnräume müssen alle 5 Jahre renoviert werden? Viele Dank für hilfreiche Antworten |
| |||
| AW: Mietrecht - welche Rechte hat der Mieter die küche darf nicht ersatzlos abgebaut werden. das zimmer wurde incl. küchennutztung gemietet und daher muss die küche zur verfügung stehen. sonst kann die mieterin die miete (um den verlorengegangenen wohnwert) mindern. Zitat:
|
| |||
| AW: Mietrecht - welche Rechte hat der Mieter wie müsste der mieter bei einer minderung vorgehen? kann dies schon außergerichtlich erfolgreich gelöst werden oder muss der Mieter mit viel Aufwand für eine Durchsetzung kämpfen? |
| |||
| AW: Mietrecht - welche Rechte hat der Mieter Zitat:
Zitat:
für die korrekte höhe der minderung ist der mieter vor gericht beweispflichtig. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| mietminderung, mietrecht, untermiete |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Welche Rechte hat der Mieter | Immobilienrecht | 08.12.2011 17:07 |
| Mietrecht, Schönheitsreparaturen: Was muss der Vermiter/Mieter machen? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 24.08.2011 13:56 |
| Brandschaden - welche Rechte hat der Mieter? | Mietrecht | 23.10.2008 10:15 |
| Toilettenabwasser in der Badewanne!! Welche Rechte hätte der Mieter in so einem Fall? | Mietrecht | 25.12.2006 21:59 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios