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Mietrecht / Nachtruhe

Dies ist eine Diskussion zu Mietrecht / Nachtruhe innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  • 1 Post By Kerzenlicht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.08.2012, 22:01
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Question Mietrecht / Nachtruhe

Darf Mieter A in der Zeit von 23 - 24 Uhr leise Kleinigkeiten in den Keller bringen? Er ist noch nie wegen Ruhestörung usw. aufgefallen. Da er sich um seine pflegebedürftige Schwester kümmert, ist er erst später daheim.
Sonst könnte er es evtl. von 5 - 6 Uhr leide erledigen.

Man hört und liest immer wieder, daß es nicht erlaubt ist. Was aber ist mit Menschen, die im Schichtdienst arbeiten, evtl. lmal das Fahrrad frühmorgens oder spätabends aus dem keller holen müssen?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.08.2012, 22:10
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AW: Mietrecht / Nachtruhe

Zitat:
Darf Mieter A in der Zeit von 23 - 24 Uhr leise Kleinigkeiten in den Keller bringen?
Das darf der Mieter A ganz sicher.

... und wenn sich da jemand beschwert, dann können wir das hier sicher weiter diskutieren.
hera likes this.
__________________
"Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten."

Johann Wolfgang von Goethe
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  #3 (permalink)  
Alt 08.08.2012, 07:28
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AW: Mietrecht / Nachtruhe

Wieso soll er das nicht dürfen? Er stört doch keine Sau...
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  #4 (permalink)  
Alt 08.08.2012, 20:32
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AW: Mietrecht / Nachtruhe

Grundsätzlich ist normale Gesprächslautstärke erlaubt. Auch mitten in der Nacht.
Mit Gesprächslautstärke ist natürlich die normale Lautstärke gemeint und nicht die von Hörgeschädigten.
Trotzdem sollte man natürlich versuchen rücksichtsvoll zu sein
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