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Mietrecht - Heizung Nachtsabsenkung

Dies ist eine Diskussion zu Mietrecht - Heizung Nachtsabsenkung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 00:06
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Mietrecht - Heizung Nachtsabsenkung

Hallo zusammen,

hier im Forum lese ich nur zu Nachtabsenkungen, die durchgeführt werden.

Wie sieht es denn umgekehrt aus? Hat ein Mieter das Recht eine Nachtabsenkung zu fordern?

Vielen Dank,
Stella
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  #2 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 05:16
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AW: Mietrecht - Heizung Nachtsabsenkung

So auf die schnelle habe ich kein Urteil gefunden.

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass als unbedingte technische Voraussetzung, eine Heizung regulierbar ist.

Sollte eine Regulierung nicht möglich sein, kann man es als Mietmangel betrachten und die Miete mindern.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 11:08
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AW: Mietrecht - Heizung Nachtsabsenkung

Danke, es ist nichts findbar, was annähernd die Problemtik betrifft. Und Fakten wären sehr hilfreich!
Gerne weitere Inputs,
Stella
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  #4 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 11:19
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AW: Mietrecht - Heizung Nachtsabsenkung

Zitat:
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Danke, es ist nichts findbar, was annähernd die Problemtik betrifft. Und Fakten wären sehr hilfreich!
Gerne weitere Inputs,
Stella
hmmm... nach was wurde denn gesucht? Und was für Fakten sind gemeint?
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  #5 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 23:55
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AW: Mietrecht - Heizung Nachtsabsenkung

Ob eine heiztechnische Nachtabsenkung gefordert werden kann. Rein technisch ist es möglich, Hausverwaltung gibt die Auskunft, dass gesenkt wird, doch die Heizkörper glühen nächtens. Alternative wäre, man nimmt morgens ein kaltes BZ in Kauf, äh Miete.
Stella
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