
01.05.2012, 12:58
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Mietrecht gerwerblich Mal angenommen Frau A schliesst einen Pachtvertrag am z.B.30.11.2011 für max. 1 Jahr. Frau A kommt wegen mehrerer Baustellen im Geschäfts bereich und deren überdurchschnittlicher Dauer und Nichtzahlung von Rechnungen aus durchgeführten Aufträgen aus einem anderen Geschäftszweig ca 3 Monate in Pachtverzug. Frau A teilt dem Vermieter Z die Situation schriftlich mit, dass sie 1. für einen Nachmieter sorgt, 2. eine mtl. Rate von momentan 20,-€ mit einer späteren Erhöhung bis eventueller Vollzahlung frühestens bis Sept 2012, und einer Räumung der Geschäftsräume bis 15.5.2012.Vermieter Z reagiert mit einer fristlosen Kündigung und Inanspruchnahme des Vermieterpfandrechtes und der Forderung zur Zahlung der Pacht bis vertraglich vereinbartem Pachtvertragsende (30.11.2012). Die Geschäftswaren sind in erster Linie Kommissionsware, da bereits der Eigenanteil der Ware verkauft werden musste um die Betriebskosten zu decken.
1. ist die fristlose Kündigung bzw. Die Forderung der weiterzahlung der Pacht korrekt?
2. Muss der Vermieter die Kommissionsware vom Pfandrecht befreien, da diese nicht Eigentum des Mieters ist? |