Angenommen zwei nicht miteinander verheiratete Personen unterschreiben gemeinsam einen
Mietvertrag.
Person A stellt im Laufe der Zeit fest, dass Person B weder über ein Einkommen, noch über ein
Vermögen verfügt. Auch bezieht Person B keine Sozialleistungen. Zusätzlich stellt sich heraus, dass Person B unter einer psychischen Erkrankung leidet, die die Beziehung zerrüttet. Person A möchte die Beziehung beenden und aus dem gemeinsamen Mietobjekt ausziehen. Person B weigert sich. Eine einseitige
Kündigung des Mietvertrags akzeptiert der Vermieter nicht. Person A zieht ohne Rechtsberatung aus dem Mietobjekt aus und stellt die Mietzahlungen ein. Person B kann keine Miete zahlen, bleibt aber im Mietobjekt. Der Vermiter nimmt sich einen Anwalt. Auch A (der jetzt woanders wohnt und auch hier Miete bezahlt) nimmt sich einen Anwalt. Monate
vergehen, der Anwalt von A stimmt einer
Räumungsklage durch den Vermieter zu. Monate nach dem A ausgezogen ist und auch einen Anwalt zu Rate gezogen hat, teilt dieser Anwalt A mit, das er ein neues
Urteil des BGH nicht kannte. Danach muß A für die gesamten Kosten aufkommen. Person B zieht trotzdem nicht aus dem Mietobjekt aus. Auch nach dem der Vermieter das Wasser abgestellt hat, bleibt B noch 3 Monate in dem Haus wohnen. Der Anwalt von Person A rät immer wieder, A solle B drängen auszuziehen. Aber B ist nicht einsichtig. Person A bleibt auf einem 5 stelligen Euro Betrag sitzen den er an den Vermieter zu zahlen hat.
Person A erfährt, dass das „neue“ Urteil bereit 15 Jahre alt ist. Auch sonst fühlt er sich falsch beraten. Hat A eine Möglichkeit gegen den Anwalt vor zu gehen?