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Mietkaution

Dies ist eine Diskussion zu Mietkaution innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 04.02.2012, 01:02
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Mietkaution

Wenn man, von der Hausverwaltung, so ein Antwort (wie folgendes) bekommt nach Anforderung (per Einschreiben mit Rueckschein) der Rueckzahlung der Mietkaution (seit 20 Monate ausgezogen mit bestaetigtem "ordnungsgemaessen Zustand der Wohnung"), was muss man tun?
Antwort der Hausverwaltung:
Sehr geehrter Herr Xxxxx,
von der Vorverwaltung XXXXXXXX XxxX wurden uns leider keine Unterlagen über die von Ihnen geleistete Mietkaution übergeben.
Wir bitten Sie uns einen Nachweis darüber zukommen zu lassen , bei welchem Bankinstitut die Kaution angelegt wurde.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.
Mit freundlichen Grüßen


P.S.: Die Vorverwaltung hat seit 14 Monate Insolvenz beantragt!
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  #2 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 04:59
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AW: Mietkaution

Zitat:
Wir bitten Sie uns einen Nachweis darüber zukommen zu lassen , bei welchem Bankinstitut die Kaution angelegt wurde.
Nach meiner Einschätzung genügt es, wenn der Mieter den Nachweis über die Zahlung an die Vorverwaltung erbringt.

Den Nachweis, wo dann die Vorverwaltung die Kaution angelegt hat, ist durch den Mieter nicht zu erbringen. Hier müsste die neue Verwaltung tätig werden, denn sie ist zur Auszahlung der Kaution an den Mieter bei einem Auszug verpflichtet.

Die neue Verwaltung hätte das Kautionsguthaben aller Mieter von der Vorverwaltung übernehmen müssen.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 11:04
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AW: Mietkaution

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Nach meiner Einschätzung genügt es, wenn der Mieter den Nachweis über die Zahlung an die Vorverwaltung erbringt.

Den Nachweis, wo dann die Vorverwaltung die Kaution angelegt hat, ist durch den Mieter nicht zu erbringen. Hier müsste die neue Verwaltung tätig werden, denn sie ist zur Auszahlung der Kaution an den Mieter bei einem Auszug verpflichtet.

Die neue Verwaltung hätte das Kautionsguthaben aller Mieter von der Vorverwaltung übernehmen müssen.
Danke Ron-Wide!
Leider wuerde mir keine Nachweis über die Zahlung an die Vorverwaltung gegeben und sie ist jetzt unerreichbar wegen Insolvenz. Wo soll ich anfangen zu Recherchieren?
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  #4 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 11:11
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AW: Mietkaution

Die Insolvenz des Vorvermieters habe ich sehr wohl verstanden.

Der Mieter selbst sollte doch in der Lage sein, seine Kautionszahlung in bar per Quittung oder per Überweisung nachzuweisen.

Bei einer Insolvenz gibt es immer einen Insolvenzverwalter. Der ist mit Sicherheit zuständig.
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