Dies ist eine Diskussion zu Mieterhöhung im Mietvertrag vergessen :-( innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Mieterhöhung im Mietvertrag vergessen :-( Mittlerweile wohnen die Mieter schon knapp 2 Jahre in der Wohnung und haben diese aber nicht bezahlt. Auch der Vermieter hat diese bis jetzt nicht Nachgefragt oder eingefordert. Jetzt haben die Mieter aber Angst, das der Vermieter die Gesamtsumme irgendwann auf einen Schlag fordert. Daher meine Frage: Muss der Vermieter an die Mieterhöhung wenn Sie im Vertrag steht vorher nochmals erinnern, bzw. wenn er diese bis jetzt noch nicht angemahnt hat verjährt diese? Was kann den Mietern im schlimmsten Fall blühen? |
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| AW: Mieterhöhung im Mietvertrag vergessen :-( Nein, er muss nicht erinnern. Steht ja im Betrag und es ist auch klar wann dieses Geld zu entrichten ist. Im schlimmsten Fall wird der V die fehlende Miete eben nachfordern. Die Forderung verjährt gemäß §195, 199 I BGB drei Jahre nach Schluss des Jahres in dem die Forderung entstanden ist und der Gläubier die Forderung kennen musste. Beispiel: Eine Mietschuld für August 2009 kann eingefordert werden bis zum 31.12.2012. |
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| AW: Mieterhöhung im Mietvertrag vergessen :-( Zitat:
Muss der Vermieter aber nicht wenigstens nach 3 oder 6 Monaten des "Nichtbezahlung" wenigstens mal angemahnt haben? |
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| AW: Mieterhöhung im Mietvertrag vergessen :-( nein. diese frist die du ansprichst ist gerade die verjährung, die du oben beschrieben hast. Um den Eintritt der Verjährung zu verhindern, muss der Forderungssteller aktiv werden. Zum Beispiel, in dem er ein Mahnverfahren in Gang setzt. Die Verjährungshemmung würde hier mit Zustellung des Mahnbescheids eintreten. Abzugrenzen ist das von einer privaten Mahnung, die keine Hemmung verursacht. Wichtig ist auch zu sagen, dass die Mieter sich selbst ohne weitere Nachricht des Vermieters in Verzug befinden und damit auch den Folgen des Verzugs ausgesetzt sehen. Vor allem kann der Vermieter Verzugszinsen geltend machen, die nach 288 BGB 5% über dem Basiszinssatz pro Jahr liegen. |
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| mahnung, miete, mieterhöhung, mieterhöhung im vertrag |
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