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Miete nach Personen aufgeteilt

Dies ist eine Diskussion zu Miete nach Personen aufgeteilt innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  • 1 Post By CruNCC

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  #1 (permalink)  
Alt 05.05.2012, 17:57
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Miete nach Personen aufgeteilt

Zwei mieter bewohnen ein haus in das die zwei erwachsenen kinder des einen mieters mit einziehen. Egal ob jetzt zwei mieter im mietvertrag stehen oder nur einer hauptmieter ist. Wie setzt sich hier der anteil der miete zusammen. Kann man von der mutter mit den kindern 3 teile miete verlangen und selbst dann 1 teil oder wie funktioniert das. Kann man das überhaupt gerichtlich einfordern wenn diese personen nicht bezahlen. Sprich ihren anteil? Oder teilen sich das die zwei? Die kinder sind volljährig aber noch in ausbildung aber das durefte ja nur fuer die alleinerziehende wichtig sein die dann den anteil der kinder mit übernehmen müsste
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  #2 (permalink)  
Alt 05.05.2012, 19:26
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AW: Miete nach Personen aufgeteilt

Dieser Beitrag wurde doch am 13.04. schon einmal gepostet.
Waren die Antworten nicht ausreichend?
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  #3 (permalink)  
Alt 05.05.2012, 19:38
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AW: Miete nach Personen aufgeteilt

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Dieser Beitrag wurde doch am 13.04. schon einmal gepostet.
Waren die Antworten nicht ausreichend?
Nun ja iwie waren die antworten dann zu Ende und es kam nichts mehr. Also wie ich es verstanden habe kann man diese übereinkunft der jeweils hälftigen miete bei einem mietvertag der zwei mieter aufgeführt hat jeweils einer der mietvertragspartner dies aufkündigen und die lastenverteilung notfalls über rechtsanwalt bzw. Gericht klären lassen wenn erwachsene kinder des einen mieters das haus mitbewohnen.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.05.2012, 20:40
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AW: Miete nach Personen aufgeteilt

Zitat:
Zitat von bzzzer Beitrag anzeigen
Nun ja iwie waren die antworten dann zu Ende und es kam nichts mehr.
Dann könnte man auch seinen "alten" Beitrag noch mal hochholen.
Angelito likes this.
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  #5 (permalink)  
Alt 06.05.2012, 08:17
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AW: Miete nach Personen aufgeteilt

Man könnte vielleicht im Innenverhältnis eine schriftliche Vereinbarung mit allen Beteiligten treffen!?

Also z.B. wer zahlt was in welcher Höhe und was soll passieren, wenn einer oder mehrere aussteigen oder den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Oder so ähnlich.
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Stichworte
ausbildung, erwachsen, kinder, miete, zahlungen

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