
23.02.2011, 17:46
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Miet bzw Wohneigentumsrecht / Stellplatz Hallo,
Mal angenommen jemand wohnt in einem Wohn- & Geschäftshaus. Zu der Wohnung gehört auch ein Parkplatz direkt vor einem Anwaltsbüro. Die Antältin parkt jedesmal nicht auf ihrem Park grundstück sondern schon davor sprich vor dem Parkplatz/Stellplatz des Mieters. Einmal hat sie sie darauf angesprochen, dass sie (die Mieterin) schwierigkeiten hat einzuparken. Dann kam das Problem schon wieder und die Mieterin hat nichts gesagt hat gewartet bis sie rausfährt. Daraufhin hat die Anwältin die Mieterin gefragt was sie denn schon wieder falsch gemacht hätte. Die Mieterin meinte sie hätte wieder nicht in ihrer Parkzone geparkt sondern wieder ein stückchen davor..Sie könnte nicht reinfahren. Die Anwältin schrie sie darauf hin an sie sollte sich an den Hausverwalter wenden. Wärend sie noch am reden war hat sie ihr den rücken zu gedreht und sie beschimpft sie wäre ja anwältin was wäre die Mieterin denn schon... Daraufhin hat sie eine Anwort bekommen,dass sie Architektin sei und das sie ja als Anwältin über die Grundstücksflächen etc bescheid wissen sollte.Die Anwältin drohte ihr mit einer Anzeige weil sie sich beschwert, dass sie nicht parken kann. Wie soll die Mieterin weiter machen? Sie hat doch ein Recht ohne Probleme auf ihr Parkplatz zugriff zu haben oder? Kann die Anwältin die Mieterin wirklich Anzeigen deswegen? Obwohl sie versucht hat Sie nieder zu machen,indem sie sich höher eingestuft hat als Anwältin? Ich weiss die Frage ist bisschen blöd gestellt. Aber es interessiert mich wirklich  Vielen dank im voraus |