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Mahnung wegen versuchten Betruges

Dies ist eine Diskussion zu Mahnung wegen versuchten Betruges innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 15:38
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Question Mahnung wegen versuchten Betruges

Guten Tag,
wie sieht es aus, wenn jemand versucht hat eine Firma zu betrügen und erwischt wurde, eine Gebühr von 50€ an die Firma zahlen soll.
Muss derjenige die Gebühr zahlen?
Eine Anzeige wurde natürlich erhoben.

MfG
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  #2 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 16:15
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AW: Mahnung wegen versuchten Betruges

Ich sehe nicht, auf welcher Grundlage, es sei denn, es gibt eine "Fangprämie" für Betrüger im Unternehmen.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 16:37
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AW: Mahnung wegen versuchten Betruges

Eine Fangprämie ändert mal gar nichts an der Rechtslage.
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  #4 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 16:52
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AW: Mahnung wegen versuchten Betruges

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Eine Fangprämie ändert mal gar nichts an der Rechtslage.
Anders sieht das BGH NJW 1980, 119, 120.
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  #5 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 18:02
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AW: Mahnung wegen versuchten Betruges

Wie möchtest Du das jetzt auf den angesprochenen Betrugsfall übertragen?

Ich vermag den Zusammenhang nicht zu erkennen, da ich mir beim Betrug momentan nur Konstellationen ausdenken kann, bei dem die Mitarbeiter der Firma ihre eigentlichen arbeitsvertraglichen Hauptpflichten verletzt haben, z.B. bei der Prüfung von Handyverträgen, ober aber auch durch vermehrte Aufmerksamkeit nichts an der Sache ändern können.

Das ist bei der Fangprämie nach einem Ladendiebstahl grundlegend anders. Das Verkaufspersonal soll hier angehalten werden, neben der eigentlichen Aufgabe auch die Kunden im Auge zu behalten, die gerade nicht bedient werden.

Beim Betrug sehe ich absolut keinen Bezug oder Angemessenheit, die es erlauben würde, vom Grundsatz der Nichterstattbarkeit generalpräventiver Maßnahmen abzuweichen. Eine Belohnung im eigentlichen Sinne ist es deswegen nicht, weil eine solche im Einzelfall ausgelobt wird, um bei bereits festgestelltem Fall den Täter zu ermitteln.
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  #6 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 18:08
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AW: Mahnung wegen versuchten Betruges

Wie begründet die Firma ihre Forderung? Gibt es möglicherweise eine Aussage, dass mit den 50€ pauschal Schadenersatzforderungen abgegolten sind?
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #7 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 18:19
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AW: Mahnung wegen versuchten Betruges

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Wie möchtest Du das jetzt auf den angesprochenen Betrugsfall übertragen?

Ich vermag den Zusammenhang nicht zu erkennen, da ich mir beim Betrug momentan nur Konstellationen ausdenken kann, bei dem die Mitarbeiter der Firma ihre eigentlichen arbeitsvertraglichen Hauptpflichten verletzt haben, z.B. bei der Prüfung von Handyverträgen, ober aber auch durch vermehrte Aufmerksamkeit nichts an der Sache ändern können.

Das ist bei der Fangprämie nach einem Ladendiebstahl grundlegend anders. Das Verkaufspersonal soll hier angehalten werden, neben der eigentlichen Aufgabe auch die Kunden im Auge zu behalten, die gerade nicht bedient werden.

Beim Betrug sehe ich absolut keinen Bezug oder Angemessenheit, die es erlauben würde, vom Grundsatz der Nichterstattbarkeit generalpräventiver Maßnahmen abzuweichen. Eine Belohnung im eigentlichen Sinne ist es deswegen nicht, weil eine solche im Einzelfall ausgelobt wird, um bei bereits festgestelltem Fall den Täter zu ermitteln.
Hast du das Urteil gelesen? Das ist schwer vorstellbar angesichts deiner Ausführungen. Unterschiede zwischen Ladendiebstahl und Betrugsfällen sehe ich nicht, z. B. kann ein Unternehmen durchaus aufgrund gehäufter Betrugsfälle, Mitarbeiter anhalten etwa eine kurze Google-/Facebookrecherche zu Angaben von Kunden zu betreiben und für den Erfolgsfall eine Prämie ausloben, um das zu honorieren.
Dass es nicht darauf ankommt, ob die Prämie im Einzelfall zur Ermittlung oder präventiv generell ausgelobt wird, hat der BGH im von mir zitierten und von dir nicht gelesenen Urteil bereits entschieden.
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  #8 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 18:42
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AW: Mahnung wegen versuchten Betruges

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Hast du das Urteil gelesen? Das ist schwer vorstellbar angesichts deiner Ausführungen. ... hat der BGH im von mir zitierten und von dir nicht gelesenen Urteil bereits entschieden.
Was berechtigt Dich zu einer solchen Unterstellung?

Dem Urteil ist vielmehr zu entnehmen, dass es sich bei der Fangprämie um eine Ausnahme von den Grundsätzen der Nichterstattbarkeit derartiger Aufwendungen handelt, die auch gegen weite Teile der damals vertretenen Lehrmeinung verstößt. Gründe, die das auch in den denkbaren Betrugsfällen rechtfertigt, kann ich hier nicht erkennen.

Zitat:
z. B. kann ein Unternehmen durchaus aufgrund gehäufter Betrugsfälle, Mitarbeiter anhalten etwa eine kurze Google-/Facebookrecherche zu Angaben von Kunden zu betreiben und für den Erfolgsfall eine Prämie ausloben, um das zu honorieren.
Das kann das Unternehmen tun, allerdings wird diese Prämie nicht zu erstatten sein, da andere Voraussetzungen vorliegen. Das unterfiele nämlich dem ersten Leitsatz des Urteils, nicht dem zweiten.

Ansonsten würden Ladenbesitzer nicht nur eine Fangprämie für Diebe ausloben, sondern auch z.B. für EC-Kartenbetrüger an der Ladenkasse, da sie diese Kosten ja vom Betrüger erstattet bekommen müssten, was aber nicht der Fall ist, deswegen lassen die meisten das dann auch.

Aber mag ja sein, dass Dir ein anderes Beispiel vorschwebt, bei dem die Voraussetzungen vorliegen, die eine Ausnahme rechtfertigen.

Zitat:
Dass es nicht darauf ankommt, ob die Prämie im Einzelfall zur Ermittlung oder präventiv generell ausgelobt wird, hat der BGH im von mir zitierten und von dir nicht gelesenen Urteil bereits entschieden.
Diese Gründe beziehen sich auf den konkret verhandelten Fall und daher ist die Aussage keineswegs pauschal zu verstehen.
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  #9 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 19:04
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AW: Mahnung wegen versuchten Betruges

Du gibst dem Urteil einen Sinn, den es nicht hat. Das legt nahe, dass du es nicht oder nur in einer Zusammenfassung gelesen hast.
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  #10 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 22:49
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AW: Mahnung wegen versuchten Betruges

Du schuldest den Beweis, dass das hier einschlägig sein soll.
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