Dies ist eine Diskussion zu Mahnung Gasversorger innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Mahnung Gasversorger Person Y bekommt vom Gasversorger das nachfolgende fiktive Schreiben. Person Y kann mit dem Posten "Bankgebühr" nichts anfangen und diesbezüglich den Gasversorger angeschrieben und wartet auf Antwort. Der Abschlag für Monat April 2012 wurde bereits abgebucht. Unabhängig von diesen Tatsachen: Könnt ihr etwas zu der rechtmäßigen Höhe der Bankgebühr und der Mahngebühr etwas sagen? (zu hoch, okay, etc.) Vielen Dank im Voraus. Nachfolgendes Schreiben vom Gasversorger: " Sehr geehrt..... auf Ihrem Kundenkonto stehen noch folgende Beträge offen: *Bankgebühr fällig 03.02.20012 4,00 € *Bankgebühr fällig 05.03.2012 4,00 € *Abschlag fällig 02.04.2012 Falsch 28,00 € Saldo Kundennummer 547.254.944-1 36,00 € Mahnkosten 5,00 € Gesamt 41,00 € Die mit * gekennzeichneten Positionen mahnen wir heute erstmalig an und bitten die Forderung zuzüglich Mahnkosten bis zum 20.04.2012 unter Angabe der Kundennummer auf das unten genannte Konto zu überweisen. Sollte ein Zahlungsausgleich bis zu dem vorgenannten Termin nicht erfolgt sein, werden wir den bestehenden Gaslieferungsvertrag kündigen." |
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| AW: Mahnung Gasversorger Wir können hier sicher nicht über die Entstehung und Berechtigung von Gebührenforderungen und / oder Mahnkosten befinden ... irl würde ich empfehlen direkt beim Gasversorger nachzuforschen
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Mahnung Gasversorger Zitat:
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| AW: Mahnung Gasversorger War vielleicht ne Rücklastschrift?
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Mahnung Gasversorger Ja Person Y hatte einen Abbuchungsauftrag erteilt. Angeblich hatte die bank aber die Rücklastschriften nicht ausführen können. Warum auch immer - für Person Y nicht nachvollziehbar. Ausweislich der eigenen Unterlagen hat Person Y die Bankverbindung richtig mitgeteilt. Der Gasversorger hat sich dazu nicht geäußert, nur mit Kündigung gedroht, falls nicht der Betrag ausgeglichen wird. Nur irgendwelche Gebühren in irgenwelcher Höhe kann ja jeder einfordern. |
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