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Mahnung Gasversorger

Dies ist eine Diskussion zu Mahnung Gasversorger innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 11.04.2012, 15:55
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Mahnung Gasversorger

Über folgenden fiktiven Sachverhalt habe ich mir Gedanken gemacht:

Person Y bekommt vom Gasversorger das nachfolgende fiktive Schreiben.

Person Y kann mit dem Posten "Bankgebühr" nichts anfangen und diesbezüglich den Gasversorger angeschrieben und wartet auf Antwort.
Der Abschlag für Monat April 2012 wurde bereits abgebucht.

Unabhängig von diesen Tatsachen: Könnt ihr etwas zu der rechtmäßigen Höhe der Bankgebühr und der Mahngebühr etwas sagen? (zu hoch, okay, etc.)

Vielen Dank im Voraus.


Nachfolgendes Schreiben vom Gasversorger:

"
Sehr geehrt.....

auf Ihrem Kundenkonto stehen noch folgende Beträge offen:

*Bankgebühr fällig 03.02.20012 4,00 €
*Bankgebühr fällig 05.03.2012 4,00 €
*Abschlag fällig 02.04.2012 Falsch 28,00 €
Saldo Kundennummer 547.254.944-1 36,00 €
Mahnkosten 5,00 €
Gesamt 41,00 €

Die mit * gekennzeichneten Positionen mahnen wir heute erstmalig an und bitten die Forderung zuzüglich
Mahnkosten bis zum 20.04.2012 unter Angabe der Kundennummer auf das unten genannte Konto zu
überweisen.
Sollte ein Zahlungsausgleich bis zu dem vorgenannten Termin nicht erfolgt sein, werden wir den bestehenden
Gaslieferungsvertrag kündigen."
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  #2 (permalink)  
Alt 11.04.2012, 17:24
V.I.P.
 
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AW: Mahnung Gasversorger

Wir können hier sicher nicht über die Entstehung und Berechtigung von Gebührenforderungen und / oder Mahnkosten befinden ... irl würde ich empfehlen direkt beim Gasversorger nachzuforschen
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #3 (permalink)  
Alt 13.04.2012, 12:15
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AW: Mahnung Gasversorger

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
Wir können hier sicher nicht über die Entstehung und Berechtigung von Gebührenforderungen und / oder Mahnkosten befinden ... irl würde ich empfehlen direkt beim Gasversorger nachzuforschen
Der Gasversorger wird sicher auf seine Forderung bestehen ;-); daher möchte Person Y schon vorab wissen, ob die Mahnkosten/Bankgebühren gerechtfertigt sind.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.04.2012, 12:17
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AW: Mahnung Gasversorger

War vielleicht ne Rücklastschrift?
__________________
Raum: Ostthüringen
Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht
Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht

"Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase."
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  #5 (permalink)  
Alt 13.04.2012, 12:25
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AW: Mahnung Gasversorger

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
War vielleicht ne Rücklastschrift?
Ja Person Y hatte einen Abbuchungsauftrag erteilt. Angeblich hatte die bank aber die Rücklastschriften nicht ausführen können. Warum auch immer - für Person Y nicht nachvollziehbar. Ausweislich der eigenen Unterlagen hat Person Y die Bankverbindung richtig mitgeteilt. Der Gasversorger hat sich dazu nicht geäußert, nur mit Kündigung gedroht, falls nicht der Betrag ausgeglichen wird.

Nur irgendwelche Gebühren in irgenwelcher Höhe kann ja jeder einfordern.
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