Dies ist eine Diskussion zu Mahnbescheid gegen Mitbewohner - Insolvenz - Dringende Hilfe benötigt- danke innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Kann der Insolvenzverwalter die Mieten von B u. C noch mal fordern. Denn diese wurden ja nicht an A gezahlt der sich im Insolvenzvrfahren befindert, sondern wie gesagt direkt an den Vermieter und hoffentlich richtig mit schuldbefreiender Wirkung oder doch nicht? Wäre sehr froh für eure Antworten - danke Waldemar2828 Geändert von Waldemar2828 (21.10.2009 um 20:01 Uhr). |
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| AW: Widerspruch g. Mahnbescheid - Insolvenz - Dringende Hilfe bitte Antworten - danke Es kommt darauf an ob der Mieter A als Hauptmieter die Gesamtmiete bereits an den VM gezahlt hat oder ob die Miete von seinem Konto evtl. abgebucht wird. Ist das beides nicht der Fall, so müssen B u. C natürlich nicht noch einmal Miete zahlen. Der Vermieter wird aber nachweisen müssen, dass er keine doppelte Mietzahlung erhalten hat. |
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| AW: Mahnbescheid gegen Mitbewohner - Insolvenz - Dringende Hilfe benötigt- danke Hatten B + C nicht mit A vereinbart, dass sie die Miete direkt an den VM bezahlen?????? - denke doch, oder? - Somit Widerspruch!Andererseits dürfte der Vermieter gar nicht doppelt kassieren, da er schnell bei ungerechtfertigter Bereicherung wäre. Doppelt zahlen wäre Unfug, denn B + C weisen nach, dass sie nicht säumig waren und sind. Wäre interessant, den Insolvenzverwalter zu kontaktieren um das Missverständnis im Vorfeld auszuräumen. Lg.
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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