Dies ist eine Diskussion zu Ladendiebstahl innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Ladendiebstahl 1) Wurde sie bei der Polizei angezeigt? 2) Darf der Supermarkt sie anzeigen, ohne sie darüber zu informieren? 3) Aus dem Internet weiß sie, dass sie wahrscheinlich einen Brief bekommen wird, ist von außen erkennbar worum es geht (Straftat oder nur dass er von der Polizei kommt?) 4) Wie lange dauert es, bis der Brief ankommt? 5) Ab wann kann X sicher wissen, dass kein Brief mehr kommt? 6) X wohnt noch zu Hause, könnten ihre Eltern davon Wind kriegen? 7) Wird es eine Strafe geben? 8) X will sich nach de Abitur bei der Polizei bewerben, ist das gefährdet? 9) Wenn die Anklage fallen gelassen wird, gilt X denn dann schon als vorbestraft? Noch ein paar Hinweise: die Polizei kam nicht, und es wurde auch nichts unterschrieben. Vielen Dank im Vorraus!!! Geändert von Euromark (16.02.2011 um 21:50 Uhr). |
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| AW: Ladendiebstahl 1) Kann man nicht sagen: Aber normalerweise machen das Supermarkt-Ketten auch bereits nach einem einmaligen Verstoß, wenn man den Schildern dort glauben darf. 2) Ja, darf man; schließlich ist hier die Supermarktkette Geschädigte -> da gäbe es ja überhaupt keine Strafanzeigen mehr, wenn der Täter nicht bekannt ist, schließlich kann er dann nicht informiert werden... Lustige Vorstellung 3)Nein, es ist nicht erkennbar worum es geht, das wäre ein Verstoß gegen geltende datenschutzrechtliche Bestimmungen und das wird heutzutage sehr strikt gehandhabt. Mit dem sichtbaren Absender der zuständigen Polizeidienststelle muss sie allerdings dann schon rechnen oder eben der zuständigen StA, wenn das Verfahren eingestellt werden sollte. Aber unter normalen Umständen bekommt man erst mal Post von der Polizei, zwecks einer Beschuldigtenvernehmung. 4) Keine Ahnung, bin kein Hellseher 5) Wenn die Tat verjährt ist, aber das ist bei dieser Art von Straftat, so glaube ich, erst nach drei Jahren der Fall. (Man merkt´s: Das war jetzt geraten!) 6) Naja, wenn die Eltern eben den Brief in die Hände bekommen, auf dem als Absender Polizei steht, dann wahrscheinlich schon. 7) Das liegt im Ermessen der StA, falls diese einen Strafbefehl erlässt bzw. des Richters, falls es zur Hauptverhandlung kommt. 8)Also, begeistert werden sie nicht sein und mit 18 Jahren sollte man schon eher wissen, was man dann so macht, vor allem, wenn man diesen Berufswunsch hegt. Als einfache Jugendsünde, wie wenn man mit 14, 15 Jahren mal so einen Unsinn getrieben hat, lässt sich das nicht mehr verkaufen. Ich sehe, sollte das irgendwie zur Anzeige kommen, für die nächsten 2-3 Jahre (mind.!) eher schwarz in dem Fall (jedoch sollte X sich, um eine verbindliche Aussage zu erhalten, an die Einstellungsberater der Polizei wenden, die können das auf jeden Fall beantworten); ach ja: Nochmal irgendwie in strafrechtlicher Hinsicht als Beschuldigter oder als polizeirechtlicher Störer sollte man dann natürlich NICHT auffallen!
__________________ ET TU, BRUTE? |
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| AW: Ladendiebstahl Zitat:
Ich habe früher im Einzelhandel gearbeitet und bei uns (größere Kette) war es Dienstvorschrift das JEDER Diebstahl angezeigt werden muss. Ich würde also davon ausgehen, dass das hier auch passiert
__________________ Zitat:
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