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Kündigungsschreiben mit falschem Kündigungstermin

Dies ist eine Diskussion zu Kündigungsschreiben mit falschem Kündigungstermin innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 19:01
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Kündigungsschreiben mit falschem Kündigungstermin

Hier eine knifflige Aufgabe:

Es soll hier um die Kündigung eines Fitnesstudiovertrages gehen.
Bei diesem Beispiel wird im Kündigungsschreiben ein falscher Kündigungsstichtag genannt, jedoch wurde das Schreiben fristgerecht abgegeben.

Zur Veranschaulichung ein Beispiel:
Der Kündigungsstichtag bei jährlicher Kündigung sei der 30. Juni.
Die Kündigungsfrist sei 4 Wochen.
Am 23. Mai (also 5 Wochen vorher) wird das Kündigungsschreiben (fristgerecht) abgegeben, jedoch wurde im Text versehentlich zum 15. Juni gekündigt.

Der Stichtag 15. Juni ist erstens nicht der Stichtag für die Kündigung und zweitens wäre die Kündigungsfrist von 4 Wochen nicht eingehalten.
Wie würdet Ihr das sehen? Verlängert sich der Vertrag wieder um ein Jahr wegen dieses Tippfehlers?
Oder ist das Interesse des Kündigenden eindeutig nachzuvollziehen?

Vielen Dank für Eure Einschätzung
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  #2 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 21:18
V.I.P.
 
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AW: Kündigungsschreiben mit falschem Kündigungstermin

Wirklich nicht einfach. Im Arbeitsrecht rät ein Anwalt Arbeitgebern:
Auch sollte die Kündigung stets die Erklärung enthalten, dass zu einem konkreten Termin gekündigt werde, hilfsweise aber auch zum nächstmöglichen Termin. Durch diese Formulierung soll sichergestellt werden, dass wenn durch ein Versehen eine falsche Kündigungsfrist ausgerechnet wurde und damit ein falsche Endzeitpunkt genannt wird, nicht die ganze Kündigung unwirksam ist, sondern daß dann die Kündigung automatisch zum nächstmöglichen Kündigungstermin wirkt.
(Quelle)
Das ist aber nur dann notwendig, wenn der AN gegen die Kündigung klagt. Wenn er die Kündigung hinnimmt, sich also passiv verhält, gilt auch die falsche Frist.

Mietern wird dieser Ratschlag gegeben:
Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt nicht davon ab, daß im Kündigungsschreiben der Zeitpunkt genannt wird, zu dem das Mietverhältnis beendet werden soll. Wird der falsche Termin angegeben, so ist dies für die Wirksamkeit der Erklärung grundsätzlich ohne Bedeutung (BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1995 - Xll ZR 245/94 - in: Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungsreport, Zivilrecht, 1996, S. 144 bei einer Frist von rund drei Monaten). Die Kündigung erfolgt dann zum nächstmöglichen Termin.
(Quelle)
Danach wäre anzunehmen, das die Kündigung spätestens zum richtigen Termin gilt, wenn das Fitnessstudio sich nicht dagegen gewehrt hat. Ein cleveres Studio hätte nun am 3.Juni mitgeteilt, dass die Kündigung leider nicht akzeptiert werden kann und es so dem Kunden überlassen, eine gerichtliche Überprüfung der Rechtslage zu veranlassen.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!

Geändert von motzmecker (04.12.2011 um 21:20 Uhr). Grund: Quellen für Zitate
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kündigungsschreiben, kündigungsstichtag

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