Dies ist eine Diskussion zu Kündigungsfrist Studentenwohnheim verpasst - aber ärztliches Attest innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Kündigungsfrist Studentenwohnheim verpasst - aber ärztliches Attest nehmen wir mal an die Kündigungsfrist in einem Studentenwohnheim die mit 3-monatiger Frist also zum 31.03.2012 gekündigt sein muss wird zum 09.01.2012 gekündigt. (Eingehen müssen hätte Sie ja am 04.01.2012 - 3er Werktag -) Nun litt der Mieter jedoch unter Pfeifferschen Drüßenfieber und hat auch ein Attest über diesen Zeitraum (kompletter Januar bis Mitte Februar). Ausgezogen wird aber fristgemäß zum 31.03. Nun nimmt das Studentenwerk die Kündigung erst zum 31.09 an und nach mehrerer Streitereien dann zum 30.06.2012 und droht nun mit Anklage falls April, Mai und Juni nicht auch gezahlt werden. Wie sollte der Mieter weiter vorgehen? Bringt das Attest etwas? Liebe Grüße Pascal |
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| AW: Kündigungsfrist Studentenwohnheim verpasst - aber ärztliches Attest Rein rechtlich gesehen: Gar nichts. Was kann das Studentenwerk dafür, dass der Mieter krank ist? Und überhaupt: Seit wann verhindert das Pfeiffersche Drüsenfieber die Verfassung und Versendung einer Kündigungserklärung? Handlungsfähig sollte der Mieter auch bei schwersten Verläufen noch sein. Alternativ hätte der Mieter ja auch eine andere Person zur Abgabe einer Kündigungserklärung bevollmächtigen können. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Kündigungsfrist Studentenwohnheim verpasst - aber ärztliches Attest |
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| AW: Kündigungsfrist Studentenwohnheim verpasst - aber ärztliches Attest das attest bringt zwar nichts. aber die kuendigung waere dann doch automatisch zu ende april wirksam. was wird denn als grund fuer diese weiteren monate angefuehrt? und weiss der exmieter zufaellig, wann das zimmer neu vermietet wurde? doppelt kassieren darf der betreiber naemlich nicht. |
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| AW: Kündigungsfrist Studentenwohnheim verpasst - aber ärztliches Attest Das Wohnheimzimmer wurde noch nicht weitervermietet aufgrund von Bewerbermangel. Im Vertrag steht noch, dass das Wohnheimzimmer nur in den Semesterferien untervermietet werden darf, also kann der Mieter nach fristgerechtem Auszug nicht einmal untervermieten. Ist das nicht ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? Oder die Krankheit, falls man sich nicht alleine versorgen konnte? Laut Vertrag verlängert sich die Mietzeit um 6 Monate wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Das Studentenwerk hat nach mehreren Emails auf 3 Monate eingelenkt. Dürfte sich die Mietzeit eigentlich nur um einen Monat verlängern? |
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| AW: Kündigungsfrist Studentenwohnheim verpasst - aber ärztliches Attest Zitat:
Zitat:
Zitat:
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| AW: Kündigungsfrist Studentenwohnheim verpasst - aber ärztliches Attest Zitat:
Nun gibt es aber den § 549, Abs. 3 BGB: Zitat:
Ein Zeitmietvertrag wäre hier also durchaus zulässig.
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Kündigungsfrist Studentenwohnheim verpasst - aber ärztliches Attest [QUOTE=JHS;1002559]Was hat das mit "Student" zu tun? das hat in so fern zu tun, dass der bgh entschieden hat, dass zeitmietverträge einen studi unangemessen benachteiligen, denn grade wäre es ja wesen des studentenseins, dass man da sozusagen in der lebenserprobumgsphase wäre und daher einem die möglichkeit gegeben sein muss, dass man auch zügig wieder ausziehen kann, weil es eben grade kennzeichnend für diese lebensphase wär, dass man sich spontan umentscheidet (studiumwechsel usw.). also so ähnlich war es begründet. und es bezog sich explizit auf studis, denen man einen zeitmietvertrag (per vorlage/also individualvereinbarungen wären wohl nicht unwirksam) daher nicht zumuten könne und es eine unangemessene benachteiligung wär. in dem bgh fall ging es um einen zwei-jahres-vertrag und es war auch ein studentenheim. in unsererm fall wird offenbar die kündigung nur zu semesterende erlaubt. ich denke aber, aufgrund der urteilsbegründung, dass eben auch dass schon unangemessen benachteiligend wäre und daher so nicht erlaubt ist. (kann im moment nicht richtig googlen, daher finde ich auch jetzt das aktenzeichen nicht.) |
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| AW: Kündigungsfrist Studentenwohnheim verpasst - aber ärztliches Attest Aber wären die 3 Monate auch noch unangemessen, die man weiter zahlen muss? Und um nochmal um die Verlängerung der Frist zurückzukommen, gibt es ein § wo erwähnt wird um wielange sich die Frist in diesem Fall verlängert, falls die Kündigungsfrist knappt verpasst wird. Mich würde nämlich noch interessieren ob gesetzlich nur 1 Monat weiter gezahlt werden muss, weil im Vertrag mit Studentenwerk steht 6 Monate (obwohl jetzt auf 3 verkürzt wurde). Gibt es vielleicht noch andere Hinweise zu dem BGH Fall? Dann würde ich nämlich mal danach suchen. Liebe Grüße |
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| AW: Kündigungsfrist Studentenwohnheim verpasst - aber ärztliches Attest dass sich das wohnheim auf eine andere als vertraglich geregelte kündigungsfrist einlässt, ist ein zeichen, dass sie genau wissen, dass ihre klausel nicht haltbar ist. aus reiner menschenfreude machen die das nicht. wenn die klausel unwirksam ist, dann gilt für wohnheime auch die normale 3 monatige kündigungsfrist (denke ich - was besseres fällt mir nicht ein) und damit würde die kündigung dann zum nächst wirksamen termin umgedeutet werden, so dass sie dann zzu ende april wirksam wäre. ich kann auch wieder googlen: bgh urteil: VIII ZR 307/08 vom 15.07.2009 (leider finde ich den volltext nicht, musst du mal weiter suchen) |
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| krankheit, kündigungsfrist, mietrecht, student, wohnheim |
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