xxxAngenommen, eine
alleinerziehende Mutter von 3 Kindern, die berufstätig ist und auf einen Kindergartenplatz für ein Kind angewiesen ist, muß wegen der Durchsetzung der Befreiung von den Kindergartengebühren ins Klageverfahren, weil die zustandige
Samtgemeinde den teils selbständigen Anteil des Einkommens zu hoch einschätzt. Sie zahlt die Gebühren bis zu dem Zeitpunkt der finanziellen Erschöpfung und teilt dem Kiga mit, dass sie Raten des Beitrages bis zum
Urteil zahlen möchte. Der Kiga mahnt und kündigt bei der zweiten
Mahnung den KiGa Platz wegen nicht vollständiger Beitragszahlung. Kann die Mutter beim Verwaltungsgericht eine einstweilige
Verfügung gegen die
Kündigung mit sofortiger Wirkung erwirken? Und spielt dabei das schwebende Verfahren wegen der Beiträge eine Rolle oder steht das Satzungsrecht des KIGA im Vordergrund? Ist die Kündigung unwirksam? Es wird ja gerade vor Gericht geprüft, ob die Mutter den Beitrag zahlen muß. Da kann sie doch nicht durch die zahlung beschwert werden oder den Platz verlieren. Der Arbeitsplatz der Mutter steht mit der KIGA-Kündigung auf dem Spiel. Alle Gespräche mit dem kirchlichen Träger sind gescheitert. Die Mutter hat 9 Monate seit der
Ablehnung des Antrages gezahlt - den angesetzten Beitragsatz. In 3 Monaten beginnt für das Kind das beitragsfreie letzte KIGA-Jahr.
Bitte, helfen Sie mit ihrer Kompetenz, die Kündigung wird sonst am 30.04. wirksam, Danke