Dies ist eine Diskussion zu Krankenkasse... innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| was kann man tun, wenn z.B. eine Krankenkasse eine Nachforderung an Beitragsentgelten für eine private Krankenversicherung stellt, die sich auf dem Verdacht eines höheren als angebenen Einkommens beruft und dann die Versicherung kündigt, dass Geld aber trotzdem will... Lieben Dank im voraus... |
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| AW: Krankenkasse... Guten Morgen, soltle das ich nicht ins Thema Sozialrecht? Die Beitragsschuld ist schon entstanden, wie will da in diesem Fall eine Person X rückwirkend kündigen. |
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| AW: Krankenkasse... @chucky sorry, falsch ausgedrückt... nicht die Person kündigt... sondern hier beispielsweise die Krankenkasse... PS: falsches Forum... bitte um Vergebung... Neuling |
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| AW: Krankenkasse... Hallo! Der Themenbereich "aktuelle juristische Diskussionen" passt schon - ist quasi datt Mädchen für alles ![]() Die Krankenkasse fordert also in diesem fiktiven Fall einen höheren Beitrag aufgrund der VERMUTUNG, daß es ein höheres Gehalt gab? Also auf blauen Dunst kann man nicht einfach Mehrbeiträge fordern. Da muss es schon mehr als den blossen Verdacht geben. Der Anspruch entsteht dann rückwirkend ab dem Zeitpunkt, ab dem das höhere Gehalt gezahlt wurde. Allerdings kann man, wenn die Vermutung widerlegbar ist, hiergegen widersprechen. Wenn man darlegen kann, daß man nicht mehr als angegeben verdient hat, dann ist der Anspruch auch nicht entstanden. Wenn die KV den Vertrag aufkündigt, dann hat sie trotzallem Anspruch auf die Beitragsrückstände - aber eben NUR wenn diese auch sachlich gerechtfertigt sind. Viele Grüße, Peter P.S. Ich hoffe ich habe den SV richtig gedeutet... ansonsten kurz bescheid sagen
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| AW: Krankenkasse... Hallo Pete! Du lagst schon richtig. Danke..... Aber gehen wir mal davon aus, dass es sich nicht um eine Festanstellung handelt, bei der höheres Gehalt nachweisbar wäre... sondern auch noch davon, das die Person selbständig ist und die Einnahmen nicht jeden Monat gleich sind... In dem Fall, wo ich als Bsp. eine Krankenkasse verwende, belaufen sich die Nachforderungen einfach nur auf Mutmassungen und nicht auf tatsächlichen Zahlen. Wenn die tatsächlichen Zahlen in diesem "fiktiven" Fall belegbar wären, müssten die geforderten Beiträge dann doch nicht gezahlt werden ... oder täusche ich mich da jetzt? Erstmal lieben Dank für die schnellen Antworten... hab da garnicht mit gerechnet.... |
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| AW: Krankenkasse... Hola! Wenn man selbsständig ist, wird der Beitrag mE nach dem Umsatz bemessen. Dafür muss man dann den Umsatzbericht (ggf. vom Steuerberater) bei der KK einreichen und die machen dann daraus, was KK eben so machen: höhere Beiträge. Wenn nun ob der Einkommensfluktuation keine klare Aussage zu machen ist, wird mE jeder Monat veranlagt, d.h. jeden Monat eine Abrechnung an die KK und die sagt dann, was zu zahlen ist. Allerdings ändert das alles nichts an der Tatsache, daß die nicht einfach von Mehreinnahmen ausgehen können. Andererseits - wieso wird da spekuliert, wenn die sich doch die Verdienst- bzw. Einkommensnachweise zeigen lassen? Alle Angaben ohne Gewähr! Viele Grüße, Peter
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