Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Krankengeld 400€-Jobber

Dies ist eine Diskussion zu Krankengeld 400€-Jobber innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

Like Tree1Likes
  • 1 Post By JHS

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 20:51
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 6
Keine Wertung, wohnzimmer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wohnzimmer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wohnzimmer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wohnzimmer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wohnzimmer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wohnzimmer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wohnzimmer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wohnzimmer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wohnzimmer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wohnzimmer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Krankengeld 400€-Jobber

Mal angenommen eine Person arbeitet als Aushilfe (400€-Basis) im Einzelhandel. Die Arbeitszeit beträgt zwischen 5-10 Stunden die Woche an wechselnden Tagen.
Wenn dieser AN sich für den Tag an dem er für eine Schicht (5-Stunden) eingeteilt ist krank meldet und hierfür auch eine Bestätigung vom Arzt bringt muss der AG ihm die Schicht bezahlen? Auch wenn er eben nicht gearbeitet hat?
Im Arbeitsvertrag gibt es dazu keine Regelung.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 21:27
JHS JHS ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 3.925
100% positive Bewertungen (3925 Beiträge, 389 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3925 Beiträge, 389 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3925 Beiträge, 389 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3925 Beiträge, 389 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3925 Beiträge, 389 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3925 Beiträge, 389 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3925 Beiträge, 389 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3925 Beiträge, 389 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3925 Beiträge, 389 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3925 Beiträge, 389 Bewertungen)  
AW: Krankengeld 400€-Jobber

Die Frage ist mißverständlich gestellt. Einen Anspruch auf Krankengeld gibt es beim 400,00 € Job nicht. Krankengeld wird allerdings erst nach 6 Wochen Krankheit von der Krankenkasse gezahlt.

Hier geht es nicht um Krankengeld, sondern um die "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall", die der Arbeitgeber zahlen muß (bis 6 Wochen). Darauf haben auch Mini-Jobber Anspruch. Allerdings nur, wenn das Beschäftigungsverhältnis seit min. 4 Wochen durchgehend besteht.

Zitat:
Zitat von IHK Stuttgart
8.4. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Auch geringfügig Beschäftigte haben im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dieser Anspruch entsteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen Bestand hat.
Casa likes this.
__________________
cheers, JHS
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 22:23
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 6
Keine Wertung, wohnzimmer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wohnzimmer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wohnzimmer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wohnzimmer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wohnzimmer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wohnzimmer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wohnzimmer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wohnzimmer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wohnzimmer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wohnzimmer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Krankengeld 400€-Jobber

Ok danke, damit hat sich meine Frage geklärt.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
400€-jobber, krankmeldung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Leistungskürzung/ 1Euro Jobber Sozialrecht 20.10.2011 10:17
Urlaubsanspruch Mini-Jobber Arbeitsrecht 27.08.2009 10:07
BSG: Nur Mehraufwandsentschädigung für Ein-Euro-Jobber Nachrichten: Arbeitsrecht 18.11.2008 17:09
1 Euro Jobber Arbeitsrecht 30.09.2008 11:41
Übernahme 1€-Jobber Sozialrecht 17.12.2005 14:55





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN