Dies ist eine Diskussion zu Kontenklärungsverfahren innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Kontenklärungsverfahren Herr X aus W hat zwischen April 1990 und September 1998 die Universität besucht.Anfangs durch Bafög und nach Ablauf der Finanzierung durch Teilzeitbeschäftigung wurde das Studium selbst finanziert. Nachweise über bestandene Prüfungen bestehen nicht. In der Zeit vom November 1996 bis September 1998 erhöhte sich der Arbeitsaufwand im Teilzeitbereich, dass Sozialversicherungspflicht bestand. Bei Herrn X handelt es sich in diesem Zeitraum um keine Berufsausbildung sondern um Mehrarbeit, was allerdings bei Ihm verdächtigt wird. Das Studium des Herrn X geriet immer mehr in den Hintergrund bis hin zur Nicht-Rückmeldung und somit zur Exmatrikulation. Nun möchte man von Herrn X wissen, wieviel Stunden er täglich für seine Beschäftigung incl. Wegzeiten nachgegangen ist und wieviele Stunden er für den Universitätsunterricht aufgewandt hat und ob er evtl. sein Studium schon zuvor abgebrochen hat. Was bedeutet es im Falle fehlender Antwort, wenn nach Aktenlage entschieden wird? Welche Auswirkungen hat ein Studiumsabbruch ganz allg. für die Kontenklärung? |
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