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kommerzielle Partyveranstaltung

Dies ist eine Diskussion zu kommerzielle Partyveranstaltung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 15.06.2007, 04:03
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kommerzielle Partyveranstaltung

Moinsen,
Grundsätzlich würde mich mal interessieren, welche Voraussetzungen man erfüllen muss um als privater eine kommerzielle Party veranstalten zu können wenn man über ein entsprechendes Grundstück, sowie Räumlickeiten verfügt.

THX im voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 15.06.2007, 07:09
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AW: kommerzielle Partyveranstaltung

Mann muss die Genehmigung für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb einholen.

Dazu gehört der Nachweis der entsprechenden Toilettenanlagen (getrennt M7w, Behindertentoiletten, Personaltoiletten) sowie natürlich der entspreechenden Schankanlagen etc.

Auf einen Besuch des Ordnungsamtes sollte man sich einstellen, diese prüfen dann Sauberkeit etc.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.06.2007, 07:33
V.I.P.
 
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AW: kommerzielle Partyveranstaltung

Ja am besten einfach mal das Owi-Amt vor Ort fragen, die haben meist schon einen Katalog an Mindeststandards.
Da gibts ja so viel zu beachten ... fließendes Wasser, Feuerlöscher, Notausgänge usw.
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
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  #4 (permalink)  
Alt 15.06.2007, 12:31
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AW: kommerzielle Partyveranstaltung

Das mit dem Ordnungsamt hört sich nicht allzu kompliziert an, aber gibt es nicht grundsätzlich noch ein Problem mit dem Ausschank von Alkohol ohne Konzession, und wie siehts das mit dem erzielten Gewinn aus, müsste ich bereits für eine einmalige Veranstaltung ein Gewerbe anmelden?
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  #5 (permalink)  
Alt 16.06.2007, 23:50
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AW: kommerzielle Partyveranstaltung

? kann mir da keiner von euch weiterhelfen? würde mich über eine weitere Antwort sehr freuen!!!!!
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  #6 (permalink)  
Alt 17.06.2007, 07:37
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AW: kommerzielle Partyveranstaltung

Zitat:
Zitat von stefferus18
..... aber gibt es nicht grundsätzlich noch ein Problem mit dem Ausschank von Alkohol ohne Konzession
Die Genehmigung für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb ist erforderlich, wie Wusel schon geschrieben hat. Das nennt man Konzession.

Eine Gewerbeanmeldung halte ich persönlich nicht für erforderlich.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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