Dies ist eine Diskussion zu Körperverletzung ohne Anzeige-Würde Krankenkasse zahlen? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Körperverletzung ohne Anzeige-Würde Krankenkasse zahlen? Angenommen B fügt A eine Körperverltzung ( z.b. Kieferbruch oder Nasenbeinbruch ) zu, daraufhin geht A ins Krankenhaus und lässt sich dort behandeln ( Notaufnahme, Röntgen usw. ) .Als Unfallhergang gibt A im Krankenhaus an das er von einer anderen Person ( in diesem Falle B) ohne dessen Namen zu erwähnen, da dieser zu dem Zeitpunkt noch unbekannt ist ,absichtlich einen Schlag auf den Kopf bekommen hat der für die Verletzung verantwortlich ist . Zu einem späteren Zeitpunkt nimmt die verständigte Polizei die Personalien des Täters auf. Nun meine Frage: Übernimmt die Krankenkasse ( Privatversichert) von A die Kosten für das Krankenhaus ,obwohl klar festgehalten ist das eine andere Person dafür verantworlich ist, und obwohl A keine Anzeige gegenüber B (dessen Personalien der Polizei mittlerwile bekann sind) stellt. Danke für die Hilfe |
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| AW: Körperverletzung ohne Anzeige-Würde Krankenkasse zahlen? Ich kenne mich im Versicherungsrecht zwar nicht aus, doch käme es mir merkwürdig vor, wenn eine Strafanzeige zur Bedingung für die Bezahlung gemacht würde. Die Kosten für die Behandlung dem Täter aufzuhalsen ist ja eine zivilrechtliche Angelegenheit und hat mit dem Strafrecht nichts zu tun. Doch ohne Gewähr... Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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