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Können Unbekannte beleigigt werden?

Dies ist eine Diskussion zu Können Unbekannte beleigigt werden? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 23:33
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Können Unbekannte beleigigt werden?

In einem Internetforum für ... Kleintierzüchter verstricken sich der "Wilde Rammler" und die "Graue Maus" in eine Debatte über die Vor- und Nachteile der Haltung verschiedener Tierarten. Aus Uneinigkeit, Starrköpfigkeit und Missverständnissen entsteht Streit, dieser eskaliert, man wird unhöflich, unsachlich, schließlich fallen auch beleidigende Ausdrücke.
Die "Graue Maus" antwortet irgendwann nicht mehr, Herr Krause alias der "Wilde Rammler" lehnt sich befriedigt über seinen überzeugenden Sieg zurück.

Einige Zeit später, der Vorfall ist längst vergessen, erhält Herr Krause Nachricht, dass gegen ihn eine Anzeige vorliege, er solle zum Vorwurf der Beleidigung Stellung nehmen. Natürlich muss das ein Irrtum sein, behauptet Herr Krause. Nein, ist es aber nicht, denn man legt ihm Protokolle der damaligen Debatte nebst Auszügen aus sonstigen Serverdaten, die seine Identität als der "Wilde Rammler" zweifelsfrei belegen. Frau Meier alias die "Graue Maus" habe Anzeige erstattet.

Den Gedankengang, dass die Justiz wegen allgemeiner Überlastung solche Lappalien nicht verfolgen kann, entkräften wir hier fiktiv mal damit, dass aufgrund der Bekanntschaft von Frau Meier mit wichtigen Persönlichkeiten die Staatsanwaltschaft zu baldigem Abschluss des Falles gedrängt wird. Die gefallenen Worte sollen auch eindeutig den Straftatbestand des §185StGB erfüllen.

Hat Herr Krause jetzt noch die Möglichkeit, sich damit zu retten, dass er Frau Meier gar nicht kennt und somit gar nicht beleidigen kann? Siehe vergleichsweise auch dieses Thema.

Handlung und Namen sind völlig frei erfunden. Etwaige Bezüge zu realen Personen sind absolut unbeabsichtigt und rein zufällig. Sollte die Tatbeschreibung noch wesentliche Lücken aufweisen, bitte selbst sinnvoll ergänzen!
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Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 23:50
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AW: Können Unbekannte beleigigt werden?

klar ist es beleidigung. egal, ob der böse rammler die arme maus persönlich oder vom ansehen her oder mit oder ohne namen oder sonstwie kennt oder nicht.... er weiß ja, dass sich hinter dem nick ein mensch verbirgt. und genau diesen hat er ja offenbar auch vorsätzlich beleidigt. und das ist dann strafbar.

es gibt ein urteil, wo der mittelfinger in eine überwachungskamera ebenfalls als beleidigung verurteilt wurde. eben auch deswegen, weil der täter genau wußte, dass ein "überwacher" irgendwo anders hinterm monitor sitzt und den wollte ers mal so richtig zeigen, was er von ihm hält.
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  #3 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 03:02
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AW: Können Unbekannte beleigigt werden?

Es kommt hier schon darauf an, was dort geschrieben/ gesagt wurde. Ein Kennen des Opfers wird zwar nicht verlangt, aber das Opfer muss gewissermaßen identifizierbar sein. Interesant wird das z.B. bei "Alle Kleintierzüchter sind doof" oder auch der Klassiker "Soldaten sind Mörder". Da fehlt es dann schon an der Beleidigungsfähigkeit, da diese Personengruppen nicht individualisiert genug sind.
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  #4 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 11:03
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AW: Können Unbekannte beleigigt werden?

Zitat:
Es kommt hier schon darauf an, was dort geschrieben/ gesagt wurde
Soll lt. Sachverhalt ja zweifelsohne dem § 185 StGB unterfallen.

Zitat:
Siehe vergleichsweise auch dieses Thema.
Dort geht es um andere Dinge. Einmal um die Kollektivbeleidigung, die hier nicht relevant ist und einmal um die Doppeldeutigkeit der Aussage . Die Aussage hier soll lt. vorgegeb. SV ja eindeutig § 185 StGB sein.

"Zeiten" hat schon richtig ausgeführt. Es sollte die Person, die hinter "Graue Maus" in dem konkreten Forum steht beleidigt werden. Das gibt der Nachrichtenverlauf im Kontext her.
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cheers, JHS
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  #5 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 15:59
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AW: Können Unbekannte beleigigt werden?

Stimmt, die "Graue Maus" war direkt Zielscheibe. So hatte ich es gemeint. Was ihr der "Wilde Rammler" nun konkret geschrieben hat, überlasse ich mal Eurer Fantasie, ich bin da ausgesprochen unbegabt. Die meisten schlimmen Worte kann man ja hier im Forum sowieso nicht schreiben.

Ich denke auch in die Richtung, in der die bisherige Mehrheit argumentiert. Im Sinne des alten Themas hatte ich aber folgenden Gedankengang: Es könnte ja auch irgend ein Schmierfink im Buswartehäuschen die Schrift hinterlassen: "Lucie Meier ist eine dreckige H..." Es gäbe nun in der Stadt (und im Land sowieso) mehrere Trägerinnen dieses Namens, von denen aber nur eine in der näheren Umgebung des Bushäuschens wohnt und bekannt ist. Daraus könnte man wieder auf Uneindeutigkeit folgern.
Hinter unserer "Grauen Maus" könnten sich nun aber wieder mehrere Personen den Account teilen, was die Gegenseite nicht sieht, aber zum eigenen Schutz mal annehmen könnte.



Da Beleidigung allgemein nur auf Antrag verfolgt wird, noch eine Zusatzfrage: Muss der Strafantrag und die Anzeige dann von der beleidigten Person unmittelbar selbst gestellt werden oder könnten hier auch andere Personen aktiv werden? Der Betreiber des Forums beispielsweise, der sein Forum so schützen will? Andere User des Forums, denen das Treiben des "Rammlers" zu bunt wird, die aber von seinen Anwürfen nicht betroffen sind?
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  #6 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 17:30
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AW: Können Unbekannte beleigigt werden?

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Da Beleidigung allgemein nur auf Antrag verfolgt wird, noch eine Zusatzfrage: Muss der Strafantrag und die Anzeige dann von der beleidigten Person unmittelbar selbst gestellt werden ... ?
Dass ist bei Antragsdelikten grundsätzlich so, es sei denn ... (liegt hier aber nicht vor).

Wichtig ist auch die Verfolgungsverjährungsfrist von drei Monaten.

Zitat:
Es könnte ja auch irgend ein Schmierfink im Buswartehäuschen die Schrift hinterlassen: "Lucie Meier ist eine dreckige H..." Es gäbe nun in der Stadt (und im Land sowieso) mehrere Trägerinnen dieses Namens, von denen aber nur eine in der näheren Umgebung des Bushäuschens wohnt und bekannt ist. Daraus könnte man wieder auf Uneindeutigkeit folgern.
Oder darauf, dass sich alle Lucies beleidigt fühlen, leider rechtlich ohne Belang.

Zitat:
Hinter unserer "Grauen Maus" könnten sich nun aber wieder mehrere Personen den Account teilen, was die Gegenseite nicht sieht, aber zum eigenen Schutz mal annehmen könnte.
Ebenso wie sich vor dem Monitor der Überwachungskamera mehrere Personen befinden können.

Es ist ein Unterschied, ob man sagt, alle Überwacher seien doof, oder ob man es mit einer hinreichend abgrenzbaren Gruppe zu tun hat, die zum Tatzeitpunkt allesamt Adressaten der Beleidigung waren.
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  #7 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 19:58
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AW: Können Unbekannte beleigigt werden?

Zitat:
Wichtig ist auch die Verfolgungsverjährungsfrist von drei Monaten.
Du meinst das richtige, aber man kann es so nicht sagen.

Die Verfolgungsverjährungsfrist beträgt beim § 185 StGB (je nach Alternative) 3 oder 5 Jahre.

Dann gibt es die Strafantragsfrist (von 3 Monaten). Diese beginnt aber nicht wie die Verfolgungsverjährung mit der Tat (Beendigung der Tat) an zu laufen, sondern erst mit Kenntnis von Tat und Täter.
Die "graue Maus" kann also auch problemlos noch nach 2 Jahren Strafantrag stellen, wenn sie z.B. erst dann von der Beleidigung/dem Eintrag erfährt. Ab dann hat sie 3 Monate.
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cheers, JHS
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  #8 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 00:51
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AW: Können Unbekannte beleigigt werden?

Ja, richtig, die Antragsfrist war gemeint. Pardon für die falsche Wortwahl und danke für die Richtigstellung.

Aber ich gehe doch davon aus, dass die graue Maus das zum Zeitpunkt der Begehung der Tat erfährt bzw. sehr zeitnah danach, denn dem intensiven Wortwechsel zufolge wird sie nie lange offline gewesen sein.
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  #9 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 19:36
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AW: Können Unbekannte beleigigt werden?

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Es kommt hier schon darauf an, was dort geschrieben/ gesagt wurde. Ein Kennen des Opfers wird zwar nicht verlangt, aber das Opfer muss gewissermaßen identifizierbar sein.
Ich liefere mal ein aktuelles (noch relativ harmloses Beispiel):
Zitat:
Halt die Luft an und schmier dir deine Paragraphen in die Haare.
Reicht das?
Die Quelle "Sohn möchte bei Vater wohnen" wird es möglicherweise bald nicht mehr geben ...
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  #10 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 19:42
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AW: Können Unbekannte beleigigt werden?

Zitat:
Reicht das?
nene, das reicht nicht. das ist nicht ehrverletzend.
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