Dies ist eine Diskussion zu Knöllchen aus Holland innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Knöllchen aus Holland nettes Forum habt ihr hier. Mal angenommen, ein junger Mann mit 18 (hat frisch den Führerschein) wird in Holland unbemerkt geblitzt. Einen Monat später kommt ein Bescheid von der Ministerie van Justitie aus Holland. Es wir demjenigen vorgeworfen, statt erlaubten 70 kmh nach abzüge der toleranzen 74 kmh zu schnell gefahren zu sein - strafe 19 €, verwaltungsgebühr 6 € Ist derjenige als Deutscher Staatsbürger verpflichtet, bei einer solch niedrigem Betrag zu zahlen?! Meiner Meinung nach hat das nichts mit dem Schutz des Verkehrs sondern vielmehr mit Erbsenzählerei zu tun. Daher würde ich persönlich das nicht unterstützen. Daher die Frage, was kann man da machen? Diese EU Regelung zu Bußgeldern, die am 1. oktober in kraft tritt greift erst ab einem betrag von 70 € LG |
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| AW: Knöllchen aus Holland Tja, das ist ein sanfter Hinweis, dass im Ausland meist schärfer kontrolliert wird als bei uns, würde ich sagen. Im übrigen ist es meist auch ungleich teuer als bei uns. In Frankreich kostet z.B. schon der erste zu schnelle Kilometer gleich 90 Euro. Bei uns wird z.B. erst ab 5 km zu schnell geblitzt, manchmal auch erst noch später, z.B. auf vielbefahrenen Autobahnabschnitten. Aber irgendwo muss ja die Grenze sein, 70 heißt nicht umsonst 70. Allerdings würde ich auch gerne mal wissen, woher die Niederländer die Daten zu unseren Kennzeichen bekommen. Im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es m.E. kein Rechtshilfeabkommen, das gibt es nur mit Österreich. Aufgrund der Halterhaftung verhängte Bußgelder können bei uns sowieso nicht vollstreckt werden, auch nicht dann, wenn diese EU-Regelung dann mal kommt und der Verstoß über 70 Euro kostet. Zahlen "muss" man das nicht, aber man darf sich nicht wundern, wenn man beim nächsten Hollandaufenthalt etwas Ärger bekommt. |
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| AW: Knöllchen aus Holland In welchem Paragraphen steht denn, dassman dafürnicht zahlen muss?! oder ist es einfach nirgends erwähnt? Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn man beim nächsten Hollandbesuch angehalten wird? |
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| AW: Knöllchen aus Holland Dass man direkt am Zoll (oder wenn man vom Zoll entdeckt wird) entweder einen dreistelligen Betrag zahlt oder sich sein Kiff woanders beschaffen muss. Ich gehe davon aus, dass man eine Sicherheitsleistung zahlen muss, bevor man weiterfahren darf.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Knöllchen aus Holland Es gibt bereits ein Abkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden bezüglich von Geldstrafen und Geldbußen die in den Niederlanden verhängt werden. Auf Ersuchen kann dieses Knöllchen in Deutschland vollstreckt werden. Aus die Maus! |
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