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Knifflige Fragen zu Privaten Autoverkauf

Dies ist eine Diskussion zu Knifflige Fragen zu Privaten Autoverkauf innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 30.01.2012, 23:21
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Unhappy Knifflige Fragen zu Privaten Autoverkauf

Mögliche Vorgeschichte:
Angenommen, Person A verkauft sein Auto privat an Person B.
Ein privater Kaufvertrag wäre abgeschlossen worden.
Person B hätte zuvor eine Anfrage über ein mechanisches Ersatzteil, welches Person A durch eine bekannte Person X (und nicht durch eine Kfz-Werkstatt) hätte austauschen lassen. Dies wäre jedoch nicht z.B. im Scheckheft durch einen Kfz-Stempel, sondern lediglich mit einer Unterschrift von Person X bezeugt worden.
Person B möchte dies im Kaufvertrag vermerken, dass der Stempel nachgereicht werden würde, was von Person A und Person B auch unterzeichnet werden würde.

Mögliches Problem:
Person A könnte die vertragliche Vereinbarung nicht erfüllen (Stempel z.B. im Scheckheft) und der Vertrag wäre dadurch eigentlich nichtig. Person B würde zudem behaupten, dass das mechanische Teil laut der möglichen Aussage einer Werkstatt gar nicht erst gewechselt worden wäre und würde mit einer Anzeige wegen Betruges drohen.

Theoretische logische Schlussfolgerung :

Person A würde das Auto wieder bekommen und Person B würde die Bezahlung zurück bekommen.

Eigentliche Frage:
Person B würde jetzt jedoch behaupten, ihm würde
- eine sogenannte Aufwandentschädigung von 0,30ct pro gefahrener Kilometer von Person A zustehen

oder

- Person A müsste das mechanische Teil auf eigene Kosten erneuern lassen.



Fragen:
- Muss Person A die Aufwandsentschädigung von 0,30 cent/lt. leisten?
- Kann Person A problemlos vom Vertrag zurück treten?
- Müsste das mechanische Teil von Person A erneut ausgetauscht werden?

* ZUSATZ *
Zitat im Kaufvertrag wäre:
"das Fahrzeug wird -soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt werden- wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung für sachmängel verkauft".
Hilf dieser Zusatz in diesem Beispiel?

Geändert von Gardi (30.01.2012 um 23:49 Uhr).
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Stichworte
aufwandsentschädigung, autoverkauf, vertragsbruch

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