Dies ist eine Diskussion zu Klausur kopieren (Universität, Berlin) innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Klausur kopieren (Universität, Berlin) trotz längeren Recherchierens, brauche ich eure Hilfe. Die Frage ist, ob man als Student in Berlin ein Recht darauf hat, seine Klausur zu kopieren bzw. sie kopieren zu lassen oder ob das Institut / der Professor dies verweigern kann. Als erstes habe ich an das Hochschulrahmengesetz HRG gedacht, konnte aber keinen entsprechenden Passus finden und ein "Universitätsgesetz" o.ä. in Berlin habe ich auch vergeblich gesucht. Ist das irgendwo eindeutig geregelt? Und meine 2. Frage: Ist es ein Unterschied ob man nur seine Antworten oder sowohl Fragen & Antworten aus der Klausur kopieren möchte? Ergänzung: Das Berliner Hochschulgesetz habe ich mittlerweile gefunden (http://www.berlin.de/imperia/md/cont...chulgesetz.pdf), allerdings konnte ich keinen Passus, der meine Fragen auch nur ansatzweise beantworten würde, finden. Geändert von Somonos (16.03.2011 um 19:30 Uhr). |
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| AW: Klausur kopieren (Universität, Berlin) Das Berliner Hochschulgesetz bildet lediglich den Rahmen für die Grundordnung, die sich jede Hochschule selbst gibt: Zitat:
Zitat:
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| AW: Klausur kopieren (Universität, Berlin) Hallo, danke für deine Antwort. In wie fern das BDSG jetzt eine Rolle spielt, kann ich nicht verstehen. Es handelt sich hier doch nicht um personenbezogene Daten (mal abgesehen von Matrikelnummer und Name, der auf allen Klausurblättern steht). Zitat:
Selbst wenn das BDSG hier greifen würde, ist es schwer zu sagen, wessen Interesse hier überwiegt. Denn einige Dozenten mögen es nicht, wenn ihre Klausuren im Internet auftauchen oder weitergegeben werden, da irgendwann auch die Fragen ausgehen würden und zum anderen Studenten sich falsch vorbereiten (auf Basis der alten Klausuren). In der Prüfungsordnung wird in keinster Weise auch nur im Entferntesten auf Einsicht o.ä. eingegangen, beim Institut selbst habe ich noch nicht nachgefragt. Grundsätzlich ist doch der Gedanke: Personen dürfen alles, was nicht explizit verboten ist, öffentliche Stellen dürfen nichts, was nicht explizit erlaubt ist. Demnach hätte man (falls das BDSG nicht greifen sollte) doch das Recht auf eine Kopie (für sich selbst). Oder könnte auch das Urheberrecht eine Rolle spielen? |
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| berlin, hrg, klausur, kopie, universität |
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