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Klage gegen Mutter

Dies ist eine Diskussion zu Klage gegen Mutter innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 16.11.2009, 20:54
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Klage gegen Mutter

Wie sieht folgende fiktiver Fall aus :
Ein Sohn unterschreibt zusammen mit seiner Mutter einen Mietvertrag. Er zahlt regelmassig seinen Anteil an die Mutter und erfährt einige Jahre später, dass nicht nur sein Anteil nicht weitergeleitet wurde, sondern gar keine Mietzahlungen stattgefunden haben. Er bekommt seine Mutter soweit, eine Erklärung der alleinigen Übernahme zu unterschreiben, die jedoch nicht mehr anerkannt wird, da die Einspruchsfrist bereits überschritten ist.
Nun hätte sich eine beträchtliche Summe angesammelt und dem Sohn würde nichts anderes übrigbleiben, als diese Schulden zu zahlen ( da der Gerichtsvollzieher schon vor der Tür steht ). Weitere Gesprächsversuche würden mit Kontaktabbruch seitens der Mutter quittiert.
Jetzt würde der Sohn zum eigenen Überleben eine KLage gegen die Mutter erheben wollen. Wie könnte er so was am besten angehen? Was müsste er beachten? Und wieviel Aussicht besteht überhaupt, einen Teil der Kosten zurück zu bekommen?
Vielen Dank schon einmal für die Antworten,
Grüße susi1482
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Alt 16.11.2009, 22:03
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AW: Klage gegen Mutter

Ein Gesamtschuldnerausgleich kommt in Betracht, § 426 BGB.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.11.2009, 22:42
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AW: Klage gegen Mutter

Zitat:
Zitat von susi1482
Wie könnte er so was am besten angehen?
Zu einem RA gehen.

Zitat:
Was müsste er beachten?
Wenn er kein Geld hat, Beratungshilfe beantragen.

Zitat:
Und wieviel Aussicht besteht überhaupt, einen Teil der Kosten zurück zu bekommen?
Wieviel Geld hat denn die Mutter? Und wie lange ist das her?
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