Dies ist eine Diskussion zu Klage gegen Mutter innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Klage gegen Mutter Ein Sohn unterschreibt zusammen mit seiner Mutter einen Mietvertrag. Er zahlt regelmassig seinen Anteil an die Mutter und erfährt einige Jahre später, dass nicht nur sein Anteil nicht weitergeleitet wurde, sondern gar keine Mietzahlungen stattgefunden haben. Er bekommt seine Mutter soweit, eine Erklärung der alleinigen Übernahme zu unterschreiben, die jedoch nicht mehr anerkannt wird, da die Einspruchsfrist bereits überschritten ist. Nun hätte sich eine beträchtliche Summe angesammelt und dem Sohn würde nichts anderes übrigbleiben, als diese Schulden zu zahlen ( da der Gerichtsvollzieher schon vor der Tür steht ). Weitere Gesprächsversuche würden mit Kontaktabbruch seitens der Mutter quittiert. Jetzt würde der Sohn zum eigenen Überleben eine KLage gegen die Mutter erheben wollen. Wie könnte er so was am besten angehen? Was müsste er beachten? Und wieviel Aussicht besteht überhaupt, einen Teil der Kosten zurück zu bekommen? Vielen Dank schon einmal für die Antworten, Grüße susi1482 |
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| AW: Klage gegen Mutter Ein Gesamtschuldnerausgleich kommt in Betracht, § 426 BGB.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Klage gegen Mutter Zitat:
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