Dies ist eine Diskussion zu Klage gegen Aufhebungsvertrag innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Klage gegen Aufhebungsvertrag Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Mitarbeiter A wird aufgrund eines Diebstahls, der mittels heimlicher Videoüberwachung festgestellt wurde, vor die Entscheidung gestellt: entweder eine fristlose Kündigung auf Seiten des Arbeitgebers oder die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages. Mitarbeiter A entscheidet sich für letzteres, will aber nach einer Woche Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Meine Fragen ist nun: Handelt es sich dabei um eine Feststellungsklage oder um eine Anfechtung des Aufhebungsvertrages? Vielen Dank für Ihre Hilfe! |
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| AW: Klage gegen Aufhebungsvertrag Was will er denn feststellen oder weswegen will er den Vertrag anfechten?
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Klage gegen Aufhebungsvertrag Wahrscheinlich Nötigung. |
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| AW: Klage gegen Aufhebungsvertrag Also letztendlich soll sich die Klage gegen den Aufhebungsvertrag richten, bzw. erläutern, dass dieser nichtig ist, da er auf Drängen des Personalchefs unterschrieben wurde. Kann man dann hier von einer Feststellungsklage in Form einer Kündigungsschutzklage sprechen? Meines Erachtens nach ist ein Aufhebungsvertrag ja keine Kündigung, da dieser zwischen zwei Parteien einvernehmlich unterzeichnet wird. |
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| AW: Klage gegen Aufhebungsvertrag Dann würde er doch anscheinend den Vertrag gemäß § 123 BGB - Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung anfechten, richtig? Somit wäre das Wort erraten!
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Klage gegen Aufhebungsvertrag Gemäß § 123 BGB muss die Täuschung arglistig gewesen sein - hier wohl nicht der Fall, da der AG zu Recht annehmen konnte, dass er auch fristlos hätte kündigen können - oder die widerrechtlich durch Drohung erfolt sein muss - auch das ist nicht anzunehmen. Der AG war hier in dem Glauben eine fristlose Kündigung aussprechen zu können. Widerrechtlich hat er hier m.E. damit nicht gedroht. Der AN hat hier eine Straftat zum Nachteil des AG begangen. Dies ist mit Ausnahme der bekannten Bagatellfälle ein Tatbestand der den AG zur fristlosen Kündigung des AN berechtigt. Strittig kann hier nur sein, ob der Beweis für die Tat den der AG hat zulässig ist. Wenn es alldings weitere Beweise gibt, hilft dies wenig. Gibt es in dem fiktiven Betrieb einen BR? |
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| AW: Klage gegen Aufhebungsvertrag Der Fall ist etwas kompliziert, da der Diebstahl mittels heimlicher Videoüberwachung (die aber vom vorhandenen Betriebsrat abgesegnet wurde) entdeckt wurde. Eine Anfechtung hätte dann wohl wenig Aussicht auf Erfolg. Aber eine Kündigungsschutzklage kann ausgeschlossen werden oder? Ich bin leider kompletter Jura-Laie ;-) |
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| AW: Klage gegen Aufhebungsvertrag Videoüberwachung, die vom BR abgesegnet wurde, ist nicht mehr heimlich. Im Gegenteil, sie ist zwischen AG und BR (als Vertreter aller AN) als erlaubtes Mittel - z.B. als Schutz vor Diebstahl - geregelt. Ein RA sollte beurteilen können, ob sich die Anfechtung des Vertrages hier lohnt oder ob nicht der AN mit diesem Vertrag deutlich besser dasteht als mit einer - wie es jetzt aussieht - berechtigten, fristlosen Kündigung. |
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| arbeitsrecht, aufhebungsvertag, klage |
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