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Kindesunterhalt für die Vergangenheit

Dies ist eine Diskussion zu Kindesunterhalt für die Vergangenheit innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 07.05.2012, 14:01
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Kindesunterhalt für die Vergangenheit

Guten Tag,

wie sieht folgende fiktiver Fall aus:

Nach der Trennung wird ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, in dem Herr X sich verpflichtet, für seinen Kind 289,- € / mtl. zu bezahlen. Der Vergleich ist bis 02/2010 befristet.

Nach Ablauf der Frist zahlt Herr X weiterhin 289,- an Kindesunterhalt.

Im Rahmen des Scheidungsprozesses wird Herr X im 06/2010 aufgefordert, seine Einkommensverhältnisse nochmals offenzulegen. Aufgrund der Änderung der Düsseldörfer Tabelle wird er nun aufgefordert, 292,- € / mtl. an Kindesunterhalt zu bezahlen.

Herr X zahlt jedoch weiterhin 289,-.

Im 02/2012 wird er von Jugendamt aufgefordert, nochmals seine Einkommensverhältnisse offenzulegen (letzte 12 Lohnabrechnungen) und Kindesunterhalt zu titulieren. Herr X folgt der Aufforderung und läßt das Kindesunterhalt ab 02/2012 titulieren. Der Betrag beläuft sich diesmal auf 309,- € / mtl.

Kurze Zeit später wird Herr X von dem Anwalt seiner Ex-Frau Y aufgefordert, für den Zeitraum 01/2011 bis 01/2012 insgesamt 13 x 20 = 260,- € nachzuzahlen. Laut Begründung verdiente er bereits im Jahr 2011 genug Geld, um 309,- € zahlen zu müssen.

Ist die Nachforderung rechtens?
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